In seinem jüngsten Urteil zu Stadt-Karten hatte der EuGH erstmals die Gelegenheit, sich zur Anwendung der Gutscheinregelungen der MwStSystRL zu äußern, wie sie seit dem 01.01.2019 gelten. Zentrale Frage war dabei, ob überhaupt ein Gutschein vorliegt. Während der EuGH im entschiedenen Einzelfall eine Einordnung als Gutschein – konkret als Mehrzweck-Gutschein – für möglich erachtet, verpasst er es, durch die Feststellung allgemeiner Grundsätze auch hinsichtlich der Behandlung vergleichbarer Instrumente für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.
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