Der BFH legt dem EuGH aktuell verschiedene Fragen zur steuerrechtlichen Behandlung von Kurortgemeinden vor. Anders als in sonstigen Fällen wollten diese Gemeinden unbedingt steuerpflichtig sein, um in den Genuss des Vorsteuerabzugs zu kommen.
Mit seiner Vorlage will der BFH gleichzeitig die für alle Steuerpflichtigen wichtige Frage klären, ob ein Leistungsaustausch auch dann vorliegen kann, wenn nur ein bestimmter Personenkreis für die angebotenen Leistungen ein Entgelt zu entrichten hat.
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