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Die Finanzminister der EU-Staaten haben sich auf das vorzeitige Ende der EUR 150 Freigrenze für Einfuhrzölle geeinigt. Die definitive Abschaffung soll mit der Einführung des EU Customs Data Hub zum 01.01.2028 erfolgen. Ab dem 01.07.2026 ist übergangsweise ein Pauschalzoll von EUR 3 vorgesehen. Die neue Regelung soll Fehlentwicklungen der letzten Jahre, insbesondere im Bereich des E-Commerce, entgegenwirken. Im Fokus stehen dabei vor allem Warensendungen aus China.
Die Entscheidung kam völlig überraschend: Die Finanzverwaltung will entgeltliche Verwaltungsleistungen an unselbständige Stiftungen der Umsatzsteuer unterwerfen. Eine Übergangsregelung gibt es nicht. Treuhänder unselbständiger Stiftungsvermögen müssen jetzt handeln – für die Zukunft, aber auch für die Vergangenheit.
Digitale Geschäftsmodelle stellen das Umsatzsteuerrecht vor neue Herausforderungen: Sind scheinbar kostenlose IT-Dienstleistungen wirklich umsonst – oder zahlen wir mit unseren Daten? Dann könnte ein der Umsatzsteuer unterliegender Leistungsaustausch vorliegen. Ein aktuelles Arbeitspapier des EU-Mehrwertsteuerausschusses bringt weitere Klarstellungen zu den bestehenden Leitlinien und zeigt auf, wann ein direkter Zusammenhang zwischen IT-Dienstleistung und der Preisgabe persönlicher Daten bestehen kann. In unserem Newsletter stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen und Hintergründe übersichtlich vor.
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