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Seit Jahren führt bei der Umsatzsteuerbefreiung von Privatkliniken die Frage der sozialen Vergleichbarkeit der Leistungserbringung in vielen Fällen zu Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung. In einem seiner letzten Urteile nimmt der zwischenzeitlich aufgelöste XI. Senat des BFH (Az.: XI R 36/23) zu verschiedenen Einzelaspekten dieses Merkmals Stellung. Die Entscheidung ging zwar zu Lasten der klagenden Klinik aus. Dennoch ergeben sich aus dem Urteil auch positive Aspekte für Privatkliniken, die die Steuerbefreiung anstreben.
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Umsatzsteuer Newsletter 46/2025
Es gab im Ausland in letzter Zeit folgende Entwicklungen: +++ Frankreich schafft Möglichkeit zur beschränkten Fiskalvertretung für Nicht-EU-Unternehmen ab +++ Italien gewährt unter gewissen Umständen Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer auch ohne Verfügungsmacht +++ Polen gibt Zeitplan zur verpflichtenden Nutzung des E-Invoicing Systems in 2026 vor +++ Schweizer Parlament stimmt zum 01.01.2026 geplanter Anhebung des regulären Mehrwertsteuersatzes nicht zu +++ Slowakei nutzt vorausgefüllte Steuererklärungen zur verbesserten Verhinderung von Steuerhinterziehung und gewährt in 2026 Steuer Amnestie
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die Frage der Haftung für Umsatzsteuerschulden spielt insbesondere bei Insolvenzverfahren immer wieder eine Rolle. In einer jüngeren Entscheidung geht der BFH davon aus, dass insolvente Unternehmer nicht für Umsatzsteuerschulden haften müssen, die allein durch Maßnahmen des Insolvenzverwalters entstanden sind (XI R 23/22). Eine Nachhaftung des Unternehmers ist auf die Insolvenzmasse beschränkt. Insoweit enthält die Entscheidung eine Entwarnung für Unternehmer. Unberührt bleibt jedoch eine mögliche Haftung des Insolvenzverwalters.
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