die Frage der Haftung für Umsatzsteuerschulden spielt insbesondere bei Insolvenzverfahren immer wieder eine Rolle. In einer jüngeren Entscheidung geht der BFH davon aus, dass insolvente Unternehmer nicht für Umsatzsteuerschulden haften müssen, die allein durch Maßnahmen des Insolvenzverwalters entstanden sind (XI R 23/22). Eine Nachhaftung des Unternehmers ist auf die Insolvenzmasse beschränkt. Insoweit enthält die Entscheidung eine Entwarnung für Unternehmer. Unberührt bleibt jedoch eine mögliche Haftung des Insolvenzverwalters.
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