Der EuGH entscheidet über Rechtsfragen bei der Anwendung und Auslegung von EU-Recht. Nationale Gerichte haben die Möglichkeit, sich im Rahmen eines sog. Vorabentscheidungsersuchens an den EuGH zu wenden. Nunmehr wurden Änderungen der Satzung und der Zuständigkeiten des Gerichtshofs der EU beschlossen. Künftig wird in ausgewählten Sachgebieten, u. a. in den Bereichen Mehrwertsteuer, Zoll, Verbrauchsteuern und zolltarifliche Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur, i.d.R. das Gericht (EuG) entscheiden und nicht mehr der Gerichtshof (EuGH). Dies gilt für alle Vorabentscheidungsfragen, die ab dem 01.10.2024 vorgelegt werden. Zudem sollen künftig nach Abschluss des Verfahrens die Schriftsätze der Beteiligten auf der Homepage des Gerichtshofs der EU veröffentlicht werden.
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