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Ist die Übernahme eines Notdienstes durch einen Arzt für einen anderen Arzt (noch) eine steuerfreie Heilbehandlung? Oder ist der Inhalt der Leistung eher darin zu sehen, dass sich ein Arzt von seiner Pflicht zum Notfalldienst freikauft? Das Verfahren des BFH ist interessant, weil die Reichweite der Steuerbefreiungsnorm für Heilbehandlung von der Finanzverwaltung tendenziell sehr eng gesehen wird.
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Der MwSt-Ausschuss hat sich mit den Folgen des EuGH-Urteils in der Rs. Finanzamt O für die Übertragung von Einzweck-Gutscheinen in Vertriebsketten beschäftigt. Die dazu ergangenen Leitlinien liefern eine willkommene Klarstellung zum Ort der B2B-Leistungen, die durch die Gutscheinübertragung fingiert werden: Bei Gutscheinen über sonstige Leistungen wird sich der Ort der fiktiven Leistung regelmäßig nach der allgemeinen Regel des Art. 44 MwStSystRL bzw. § 3a Abs. 2 UStG bestimmen. Es gibt jedoch Ausnahmen.
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Seit dem 01.01.2025 gilt eine neue gesetzliche Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme. Jetzt steht die Frist für die erste Meldung (31.07.2025) vor der Tür. Wer nicht pünktlich meldet, riskiert Zwangsgelder und intensivere Prüfungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Systeme betroffen sind und welche Fristen gelten. Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre Meldung korrekt und termingerecht über ELSTER abzugeben.
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