Seit dem 01.01.2025 gilt eine neue gesetzliche Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme. Jetzt steht die Frist für die erste Meldung (31.07.2025) vor der Tür. Wer nicht pünktlich meldet, riskiert Zwangsgelder und intensivere Prüfungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Systeme betroffen sind und welche Fristen gelten. Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre Meldung korrekt und termingerecht über ELSTER abzugeben.
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