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„Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe“. So hängt der Erfolg von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen maßgeblich nicht nur vom materiellen Recht ab. Entscheidende Bedeutung kommt auch dem Verfahrens- und Prozessrecht zu. Folgende aktuelle Entscheidungen könnten dabei von Bedeutung sein: 6 % AdV-Zinsen verfassungswidrig? – Vorlage des BFH an das BVerfG | Videoverhandlungen und Live-Übertragungen – Verfahrensneuerungen vor EuGH und EuG | Keine verjährungsunterbrechende Wirkung der Durchsuchungs- oder Beschlagnahmeanordnung eines Steuerfahnders | Fortwirkung des Verzichts auf die mündliche Verhandlung
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Der EuGH entscheidet über Rechtsfragen bei der Anwendung und Auslegung von EU-Recht. Nationale Gerichte haben die Möglichkeit, sich im Rahmen eines sog. Vorabentscheidungsersuchens an den EuGH zu wenden. Nunmehr wurden Änderungen der Satzung und der Zuständigkeiten des Gerichtshofs der EU beschlossen. Künftig wird in ausgewählten Sachgebieten, u. a. in den Bereichen Mehrwertsteuer, Zoll, Verbrauchsteuern und zolltarifliche Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur, i.d.R. das Gericht (EuG) entscheiden und nicht mehr der Gerichtshof (EuGH). Dies gilt für alle Vorabentscheidungsfragen, die ab dem 01.10.2024 vorgelegt werden. Zudem sollen künftig nach Abschluss des Verfahrens die Schriftsätze der Beteiligten auf der Homepage des Gerichtshofs der EU veröffentlicht werden.
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Die Besteuerung von Reiseleistungen ist ein Dauerbrenner in der Rechtsprechung des EuGH. Der aktuelle Beschluss des EuGH in der Rs. Dragoram Tour stellt die deutsche Praxis zur Besteuerung von Reiseleistungen auf den Kopf.
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