Verbrauchsteuern

Die Verbrauchsteuern werden als Steuereinnahmequelle für den Fiskus immer wichtiger. Viele Güter des täglichen Gebrauchs (wie z. B. Energieerzeugnisse, Strom, Tabakwaren, Alkohol, Kaffee) unterliegen der Verbrauchsteuer. Beim Umgang mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren ist die Kenntnis der Besteuerungsgrundlagen sowie der einzuhaltenden Verfahren und Formalitäten unabdingbar. Fehler führen hier, ebenso wie im Zollrecht, schnell zu hohen Steuernachforderungen. Nicht selten ziehen sie auch straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und seine Vertreter nach sich.

Die meisten Verbrauchsteuerarten sind innerhalb der Europäischen Union harmonisiert und beruhen auf einem gemeinsamen System. Die Unternehmen haben aber neben den europäischen Regelungen auch eine Vielzahl einzelner nationaler Verbrauchsteuergesetze zu beachten.

  • KMLZ unterstützt Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer verbrauchsteuerrechtlichen Angelegenheiten, indem wir Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten und Vereinfachungen aufzeigen. Dabei behalten wir auch die zollrechtlichen Wechselwirkungen ständig im Blick.
  • Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung und der Anpassung der Unternehmensprozesse, beim Bewilligungsmanagement sowie bei der Erstellung von Arbeits- und Organisationsanweisungen.
  • Wir erstellen Gutachten zu allen verbrauchsteuerrechtlichen Themen (z. B. steuerrechtlich freier Verkehr, Verfahren der Steueraussetzung, Einfuhr, Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen).
  • Wir begleiten Ihre Verbrauchsteueraußenprüfung.
  • Wir helfen Ihnen beim Aufbau einer geeigneten Organisationsstruktur.
  • Wir vertreten Sie in Rechtsbehelfsverfahren, bei finanzgerichtlichen Verfahren und Verfahren vor dem Bundesfinanzhof bis hin zum Europäischen Gerichtshof.
  • Wir unterstützen Sie bei Straf- und Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit verbrauchsteuerrechtlichen Verstößen.