Verbrauchsteuern gewinnen als wichtige Steuereinnahmequelle für den Fiskus zunehmend an Bedeutung. Viele alltägliche Produkte wie Energieerzeugnisse, elektrischer Strom, Tabakwaren, alkoholische Getränke und Kaffee unterliegen diesen speziellen Steuern.
Für Unternehmen, die mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren umgehen, ist es entscheidend, die geltenden Besteuerungsgrundlagen sowie die vorgeschriebenen Verfahren und Formalitäten genau zu kennen. Fehler oder Unachtsamkeiten in diesem sensiblen Bereich können schnell zu erheblichen Steuernachforderungen führen – und oftmals auch straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen für Ihr Unternehmen und die verantwortlichen Personen nach sich ziehen.
Zudem ist die Rechtslage durch die unionsrechtliche Harmonisierung der meisten Verbrauchsteuerarten komplex: Neben den europaweit geltenden Vorschriften müssen Sie als Unternehmer auch zahlreiche nationale Verbrauchsteuergesetze und deren Besonderheiten berücksichtigen.
Als erfahrene Kanzlei im Bereich Verbrauchsteuern unterstützen wir Sie dabei, Risiken zu minimieren, Ihre Steuerpflichten rechtssicher zu erfüllen und für Ihr Unternehmen optimale Lösungen zu finden.
[{"title":"BFH kippt Zollpraxis: Sicherheitsleistung in Steuerh\u00f6he nicht konstitutiv f\u00fcr Steueraussetzungsverfahren","nid":"5345","body":"Der BFH entschied in seinem Urteil vom 24.06.2025 (Az. VII R 33\/22), dass eine Sicherheitsleistung in H\u00f6he der potenziellen Schaumweinsteuer bei der Bef\u00f6rderung von Schaumwein unter Steueraussetzung keine konstitutive Voraussetzung f\u00fcr die wirksame Er\u00f6ffnung des Steueraussetzungsverfahrens ist. Der BFH wendet sich damit gegen die bisherige Praxis der Zollverwaltung. Das Urteil wirkt \u00fcber die Schaumweinsteuer hinaus, da Sicherheitsleistungen auch in anderen Verbrauchsteuergesetzen vorgesehen sind.\n","field_datum":"22.10.2025\n","field_newsletter":"Zoll Newsletter 12\/2025"},{"title":"Neuer Referentenentwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung des Energie- und Stromsteuergesetzes \u2013 Teil 2","nid":"5282","body":"Die Bundesregierung startet einen neuen Anlauf zur \u00c4nderung des Strom- und Energiesteuerrechst nach dem gescheiterten Entwurf von 2024. Die \u00c4nderungen im Stromsteuerrecht umfassen u. a. die Einf\u00fchrung klarer Vorgaben f\u00fcr das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen, die Erweiterung der Steuerbefreiung auf Strom, der die F\u00e4higkeit zur Stromerzeugung aufrechterhalten soll, sowie die Festlegung eines unbefristeten Entlastungssatzes f\u00fcr Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Das Gesetz soll ab dem 01.01.2026 in Kraft treten.\n","field_datum":"02.09.2025\n","field_newsletter":"Zoll Newsletter 10\/2025"},{"title":"Neuer Referentenentwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung des Energie- und Stromsteuergesetzes \u2013 Teil 1","nid":"5276","body":"Die Bundesregierung startet einen neuen Anlauf zur \u00c4nderung des Strom- und Energiesteuerrechst nach dem gescheiterten Entwurf von 2024. Die \u00c4nderungen im Energiesteuerrecht umfassen u. a. die Einf\u00fchrung einer Definition von Designerkraftstoffen, die Anwendung des erm\u00e4\u00dfigten Steuersatzes bei Pflanzen\u00f6len, die Erweiterung der steuerfreien Verwendung von Energieerzeugnissen in Wasserfahrzeugen, die Anpassung der Steuerbefreiung f\u00fcr gasf\u00f6rmige Energieerzeugnisse an EU-Vorgaben und die Einf\u00fchrung neuer Mitteilungspflichten f\u00fcr Steuerschuldner. Das Gesetz soll ab dem 01.01.2026 in Kraft treten.\n","field_datum":"27.08.2025\n","field_newsletter":"Zoll Newsletter 09\/2025"},{"title":"Finanzgericht setzt der Zollverwaltung erneut Grenzen bei der Stromsteuerbefreiung von Strom aus erneuerbaren Energietr\u00e4gern","nid":"249","body":"Im Stromsteuerrecht sorgt der Anlagenbegriff immer wieder f\u00fcr Diskussionen. Zuletzt hat sich das Finanzgericht D\u00fcsseldorf (Urt. v. 21.02.2024 (4 K 1324\/22 VSt)) im Rahmen der Stromsteuerbefreiung f\u00fcr Strom aus erneuerbaren Energietr\u00e4gern nochmals mit dem Anlagenbegriff befasst und der Zollverwaltung erneut Grenzen gesetzt.\n","field_datum":"06.05.2024\n","field_newsletter":"Zoll Newsletter 03\/2024"},{"title":"Verbrauchsteuern: Wichtige \u00c4nderungen zum 13.02.2023 durch das 7. VSt\u00c4ndG","nid":"539","body":"Im Verbrauchsteuerrecht treten zum 13.02.2023 wichtige \u00c4nderungen in Kraft: Das sog. Excise Movement and Control System (EMCS) wird auf die Bef\u00f6rderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs zwischen den Mitgliedstaaten erweitert. Geringf\u00fcgige Verfahrensabweichungen im Steueraussetzungsverfahren f\u00fchren nicht mehr zwingend zur Entstehung der Verbrauchsteuer. Beim Versandhandel mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren \u00e4ndern sich die Regelungen zur Steuererhebung, was f\u00fcr Versandh\u00e4ndler aus dem EU-Ausland den Zugang zum deutschen Markt erleichtert.\n","field_datum":"13.02.2023\n","field_newsletter":"Zoll Newsletter 01\/2023"},{"title":"Tabaksteuer auf Tabaksubstitute ab 01.07.2022","nid":"541","body":"Am 01.07.2022 trat eine weitere wichtige \u00c4nderung im Bereich der Tabaksteuer in Kraft. Sog. Substitute f\u00fcr Tabakwaren, die bislang in Deutschland nicht der Tabaksteuer unterlagen, sind ab dem 01.07.2022 steuerpflichtig. Das bezieht sich insbesondere auf die Liquids f\u00fcr E-Zigaretten, deren Markt immer weiter w\u00e4chst. Unter bestimmten Voraussetzungen f\u00e4llt Tabaksteuer auf die Liquids an, auch wenn sie gar kein Nikotin enthalten. Betroffene Unternehmen stehen vor neuen Herausforderungen.\n","field_datum":"04.07.2022\n","field_newsletter":"Zoll Newsletter 03\/2022"},{"title":"Kein Erl\u00f6schen von Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern beim Erl\u00f6schen von Zollschulden","nid":"542","body":"Die mangelnde Abzugsf\u00e4higkeit unregelm\u00e4\u00dfiger Einfuhrumsatzsteuer f\u00fchrt in der Praxis h\u00e4ufig zu einer endg\u00fcltigen Belastung der beteiligten Unternehmen. Abhilfe k\u00f6nnte die analoge Anwendung der zollrechtlichen Vorschrift zum Erl\u00f6schen von Einfuhrabgaben in bestimmten F\u00e4llen schaffen. Der EuGH hat dies nun in einer aktuellen Entscheidung abgelehnt.\n","field_datum":"24.05.2022\n","field_newsletter":"Zoll Newsletter 02\/2022"},{"title":"Bundestag beschlie\u00dft h\u00f6here Tabaksteuer \u2013 k\u00fcnftig auch Waren ohne Nikotin steuerpflichtig","nid":"544","body":"Seit Monaten ist die geplante Modernisierung des deutschen Tabaksteuerrechts ein hei\u00df diskutiertes Thema. Nun hat der Bundestag in einer n\u00e4chtlichen Sitzung am 11.06.2021 mit dem sog. Tabaksteuermodernisierungsgesetz weitreichende \u00c4nderungen des Tabaksteuergesetzes beschlossen. Ab dem 01.01.2022 werden Zigaretten, Wasserpfeifentabak und sog. Heat-not-Burn-Produkte wesentlich h\u00f6her besteuert. Ab dem 01.07.2022 unterliegen sogar die Substanzen f\u00fcr sog. E-Zigaretten der Tabakbesteuerung, auch wenn sie gar kein Nikotin enthalten.\n","field_datum":"23.06.2021\n","field_newsletter":"Zoll Newsletter 02\/2021"},{"title":"Brexit: Verkehr mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren ab 01.01.2021","nid":"547","body":"Mit Ablauf der vereinbarten Brexit-\u00dcbergangsfrist am 31.12.2020 gelten die verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen der EU nicht mehr im Vereinigten K\u00f6nigreich (UK). Ein direktes Versenden oder Empfangen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren in das und aus dem UK ist nicht mehr m\u00f6glich. K\u00fcnftig sind bei derartigen Vorg\u00e4ngen zollrechtliche Formalit\u00e4ten zu erf\u00fcllen und zus\u00e4tzlich die verbrauchsteuerrechtlichen Bestimmungen der EU und des UK zu beachten. In diesem KMLZ Zoll-Newsletter erfahren Sie, was die ab 01.01.2021 geltenden verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen des UK f\u00fcr in der EU ans\u00e4ssige\u2026","field_datum":"05.11.2020\n","field_newsletter":"Zoll Newsletter 07\/2020"}]
[{"title":"Besondere Verbrauchsteuern: Definition, Arten und Bedeutung","nid":"5151","view_node":"\/de\/besondere-verbrauchsteuern-definition-arten-und-bedeutung"},{"title":"Gerichtsverfahren","nid":"273","view_node":"\/de\/gerichtsverfahren"}]