Umsatzsteuer Newsletter 40/2023
Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Mittelbare wirtschaftliche Eingliederung
Bereits im Jahr 2009 hatte der BFH erstmals entschieden, dass die wirtschaftliche Eingliederung im Zusammenhang mit der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft auch mittelbar möglich ist. Diese Möglichkeit wird bei der Prüfung der Organschaftsvoraussetzungen in der Praxis leicht übersehen. Umso wichtiger ist es, dass der BFH seine Rechtsprechung von damals aktuell noch einmal aufgreift. Auch der Hinweis des BFH, dass eine Beteiligung nicht dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden muss, um Organgesellschaft sein zu können, muss als wertvolle Klarstellung für die Praxis gelten.
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