Umsatzsteuer Newsletter 10/2025
Eine Kehrtwende mit Handlungsbedarf: Neues BMF-Schreiben zu Energieerzeugungsanlagen
Das BMF ändert mit seinem Schreiben vom 31.03.2025 seine bisherige Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung – und das gleich um 180°. Beim dezentralen Verbrauch von Strom (sog. Direktverbrauch) kommt es zwischen dem Betreiber der Energieerzeugungsanlage (Photovoltaik-, Biogasanlagen und Blockheizkraftwerke) und dem Netzbetreiber nicht (mehr) zu einer umsatzsteuerrechtlichen Hin- und Herlieferung des Stroms. Zudem regelt das BMF die unentgeltliche nichtunternehmerische Nutzung der Wärme bei KWK-Anlagen neu. Es besteht Handlungsbedarf bis zum 01.01.2026.
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