Umsatzsteuer Newsletter 29/2025
MwSt-Ausschuss zu Einzweck-Gutscheinen und den Folgen des EuGH-Urteils Finanzamt O
Der MwSt-Ausschuss hat sich mit den Folgen des EuGH-Urteils in der Rs. Finanzamt O für die Übertragung von Einzweck-Gutscheinen in Vertriebsketten beschäftigt. Die dazu ergangenen Leitlinien liefern eine willkommene Klarstellung zum Ort der B2B-Leistungen, die durch die Gutscheinübertragung fingiert werden: Bei Gutscheinen über sonstige Leistungen wird sich der Ort der fiktiven Leistung regelmäßig nach der allgemeinen Regel des Art. 44 MwStSystRL bzw. § 3a Abs. 2 UStG bestimmen. Es gibt jedoch Ausnahmen.
mehr