Umsatzsteuer Newsletter 11/2025
Umsatzsteuerbefreiung für Privatkliniken: Alter Ansatz neu entdeckt?
Seit vielen Jahren kämpfen Privatkliniken um die Steuerfreiheit ihrer Umsätze. Zahlreiche Betriebsprüfungen stecken fest, da die Voraussetzungen der Steuerfreiheit höchst umstritten sind. Ein Urteil des BFH zeigt eine mögliche Kompromisslösung auf: Der von der Privatklinik erbrachte Anteil „Heilbehandlung“ könnte steuerfrei und der Anteil „Aufenthalt“ steuerpflichtig sein. Diese Aufteilung bedingt aber, dass im Einzelfall beide Bestandteile je eine Leistung darstellen. Wird eine solche Lösung als nicht möglich angesehen, bleibt es dabei: 100 % steuerfrei oder 100 % steuerpflichtig.
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