In Zeiten des grenzenlosen Handels besteht zwischen Umsatzsteuerrecht und Zollrecht eine große Schnittmenge – und jede Menge Klärungsbedarf. Denn sobald Waren aus der Europäischen Union in ein Drittland oder umgekehrt bewegt werden, stellen sich zollrechtliche Fragen, zu denen wir Sie beraten können. Und weil es sich beim Zollrecht um ein sehr formales Rechtsgebiet handelt, können schon kleine Verstöße bußgeldrechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine kompetente und umfassende Beratung ist daher extrem wichtig.
- KMLZ hilft dabei, die zollrechtliche Abwicklung der Warenströme zu optimieren. Wir zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten und Vereinfachungen auf. Unser Beratungsangebot umfasst das volle Spektrum, angefangen bei der Begutachtung und Klärung einzelner zollrechtlicher Fragen, wie z. B. Tarifierung von Waren, Zollwert, Präferenzbegünstigungen etc., bis hin zur Entwicklung einer übergreifenden Zollstrategie für das gesamte Unternehmen. Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt auch auf dem Einfuhrumsatzsteuerrecht.
- Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung und Anpassung bestehender zollrechtlicher Prozesse im Rahmen von Zoll-Reviews. So können Sie die Risiken aus der Zollabwicklung minimieren, Potenzial für Erstattungen aufdecken, den administrativen und finanziellen Aufwand verringern, die Verantwortung für die zollrechtliche Compliance im Unternehmen klar definieren sowie die Prozesse organisatorisch absichern. Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Gestaltung entsprechender Dienstleisterverträge.
- Wir helfen Ihnen beim Aufbau einer geeigneten Organisationsstruktur im Unternehmen.
- Wir begleiten Ihre Zollaußenprüfung.
- Wir vertreten Sie in Rechtsbehelfsverfahren, bei finanzgerichtlichen Verfahren und Verfahren vor dem Bundesfinanzhof bis hin zum Europäischen Gerichtshof und unterstützen Sie bei Erstattungs- und Erlassanträgen.
- Wir stehen Ihnen auch bei Straf- und Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit zollrechtlichen Verstößen zur Seite.