Das Gerichtsverfahren

Die Umsatzsteuer ist besonders streitanfällig. Steuernachforderungen belasten Unternehmer oft erheblich. Teilweise werden Unternehmer dadurch sogar in ihrer Existenz bedroht. Schließlich orientiert sich die Umsatzsteuer rein am Umsatz und nicht am Gewinn. Nicht selten erhebt die Finanzbehörde zugleich steuerstrafrechtliche Vorwürfe. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind hier oft unvermeidbar.

Ähnlich verhält es sich in den Bereichen Zoll und Verbrauchsteuern. Unser hoch spezialisiertes Fachwissen ermöglicht es uns, Sie bei Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung individuell und gezielt zu vertreten. Dabei können wir auf eine langjährige und umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich zurückgreifen. Gerne unterstützen wir auch Beraterkollegen und gewährleisten dabei vollen Mandatsschutz.

Mit unserem verfahrensrechtlichen Know-how als Rechtsanwälte:

  • begleiten wir Sie bei Betriebsprüfungen
  • verhandeln wir mit den Finanzbehörden
  • beantragen wir verbindliche Zusagen
  • führen wir Einspruchsverfahren
  • erheben wir Klagen zum Finanzgericht
  • vertreten wir Sie vor dem Bundesfinanzhof
  • vertreten wir Sie vor dem Europäischen Gerichtshof
  • werden wir bei der EU-Kommission vorstellig

Ausgewählte Gerichtsverfahren
Hier finden Sie beispielhaft ausgewählte Verfahren, bei denen wir als Prozessvertreter tätig waren: Download, bitte hier klicken.

Gerichtsverfahren


1. Außergerichtliche Streitigkeit

Jede Auseinandersetzung mit dem Finanzamt beginnt außergerichtlich. Im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Umsatzsteuer-Sonderprüfungen kommt es oft zu Beanstandungen durch die Finanzbehörde. Bereits in diesem Stadium unterstützen wir Sie bei Gesprächen und Verhandlungen mit der Finanzbehörde, um den Erlass von Steuerbescheiden mit Steuernachforderungen zu vermeiden. Hat das Finanzamt einen Steuerbescheid mit Steuernachforderungen erlassen, muss der Unternehmer seine Rechte in einem Einspruchsverfahren wahren. Im Einspruchsverfahren arbeiten wir mit Ihnen gemeinsam den Sachverhalt auf und analysieren fundiert die Rechtslage. Dies ermöglicht es uns, Ihre Rechtsposition bei der Finanzbehörde gezielt vortragen zu können. Unser Augenmerk gilt dabei nicht nur der Beseitigung der Steuerlast. Wir haben auch die steuerlichen Nebenforderungen wie Säumniszuschläge und Zinsforderungen im Blick, die oft wirtschaftlich sehr erheblich sind. Ziel unserer Tätigkeit in diesem Stadium ist die außergerichtliche Streitbeilegung im Interesse des Unternehmers. Die Umsatzsteuer knüpft an eine Leistungsbeziehung zwischen Leistendem und Leistungsempfänger an. Diese beruht i. d. R. auf zivilvertraglichen Vereinbarungen. Vor diesem Hintergrund zeigen wir bei Streitigkeiten über die Umsatzsteuer auch Lösungswege auf, zivilrechtlichen Schaden abzuwenden.

2. Gerichtliche Auseinandersetzung

Hält das Finanzamt an seiner belastenden Rechtsauffassung fest, wird die gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar. Bei Streitigkeiten in den Bereichen Umsatzsteuer, Zoll und Verbrauchssteuern vertreten wir unsere Mandanten bis zur letzten Instanz, wenn es die Sache erfordert. Dabei erarbeiten wir Lösungen nicht nur auf Basis des nationalen Rechts. Wir beziehen auch die europäischen Rechtsvorgaben in unsere Arbeit ein. Mit dem europäischen Primärrecht, der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie und der Mehrwertsteuer-Verordnung Nr. 282/2011 besteht beispielsweise im Umsatzsteuerrecht ein eigenes Normsystem, dessen Verständnis für eine Lösung oft unumgänglich ist. Die Kenntnis nur des nationalen Rechts genügt deshalb meist nicht. Gerichte begründen bereits heute sehr viele Entscheidungen mit europarechtlichen Argumenten. Unsere spezifische Ausbildung und Erfahrung ermöglicht es uns, auch dieses Spannungsfeld von nationalem Recht und Europarecht zu beherrschen.

2.1. Verfahren vor dem Finanzgericht – FG-Verfahren

In erster Instanz finden Streitigkeiten vor dem Finanzgericht statt. Bevor wir unserem Mandanten den Gang zum Finanzgericht raten, beurteilen wir die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits. Eine fundierte Sachverhaltsermittlung und -aufbereitung sind Grundlage jeder erfolgreichen Auseinandersetzung. Nur im finanzgerichtlichen Verfahren werden Tatsachen festgestellt und Beweise erhoben. Auf Basis der Sachverhaltsdetails erarbeiten wir unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung individuelle Lösungsansätze und Argumentationsmuster. Diese tragen wir für Sie bei Gericht nicht nur im schriftlichen Verfahren vor. Wir unterstützen Sie natürlich auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht. Bereits in diesem Stadium sichern wir Ihre Position im Hinblick auf ein eventuelles Rechtsmittelverfahren durch die erforderlichen verfahrensrechtlichen Mittel ab. Nicht selten ist eine erfolgreiche finanzgerichtliche Auseinandersetzung ein hilfreiches Werkzeug, um steuerstrafrechtliche Vorwürfe zu beseitigen. Entscheidet das Finanzgericht, dass keine Steuerschuld besteht, bleibt für einen strafrechtlichen Vorwurf der Steuerhinterziehung kaum noch Raum.

2.2. Verfahren vor dem Bundesfinanzhof – BFH

Als zweite und zugleich letzte nationale Instanz entscheidet der BFH über Rechtsmittel gegen finanzgerichtliche Entscheidungen. Wir vertreten Sie vor dem BFH in Revisionsverfahren, bei Nichtzulassungsbeschwerden Nichtzulassungsbeschwerden und Beschwerden. Dies gilt sowohl für das schriftliche Verfahren als auch für die mündliche Verhandlung. Wir setzen uns dabei gezielt mit den aktuellen Entwicklungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinander. Besonders bei Nichtzulassungsbeschwerden müssen sehr hohe formale Hürden überwunden werden. Unsere Erfahrung aus zahlreichen Verfahren ermöglicht es, auch diese Hürden für Sie zu meistern.

2.3. Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof – EuGH

Umsatzsteuer, Zoll und Verbrauchsteuern sind europarechtlich geprägte Abgaben. Bisweilen rufen die nationalen Gerichte den Europäischen Gerichtshof zur Beurteilung spezieller Rechtsfragen an. Wir vertreten Sie in Ihrem Rechtstreit vor dem EuGH. Eine gezielte Auseinandersetzung mit der bereits ergangenen Rechtsprechung des EuGH und den unterschiedlichen Vorgaben des europäischen Rechts ermöglicht es uns, Ihre Rechtsposition gegenüber dem EuGH fundiert vorzutragen. Prozessvertretung vor dem EuGH ist für uns kein Neuland. Bereits in der Vergangenheit haben wir unsere Mandanten in entsprechenden Verfahren unterstützt. Schon während des Verfahrens vor dem Finanzgericht und dem BFH haben wir eine mögliche EuGH-Vorlage im Blick und formulieren bei Bedarf schon in diesen Stadien entsprechende Vorlagefragen, um alle Chancen für Sie wahrzunehmen.

3. Wenn es schnell gehen muss – einstweiliger Rechtsschutz

Trotz Einspruchs gegen einen Steuerbescheid bleibt die Steuer zur Zahlung fällig. Das Finanzamt hat die Möglichkeit, den Steuerbescheid zu vollstrecken. Mittels eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung gehen wir für Sie gegen die Zahlungspflicht und eine mögliche Vollstreckung des Steuerbescheids vor. Erstreben Sie vom Finanzamt eine Sie begünstigende Handlung, erzwingen wir diese bei Bedarf im Wege der einstweiligen Anordnung. Neben der gezielten Aufbereitung des Sachverhalts helfen wir Ihnen, die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des einstweiligen Rechtsschutzes zu beachten.

4. Verfahrensrechtliche Spezialfragen

Ein Umsatzsteuerproblem kommt selten allein – fast immer sind auch verfahrensrechtliche Besonderheiten mit im Spiel. Tiefgehende Kenntnisse der Regelungen der Abgabenordnung und der Finanzgerichtsordnung sind für eine erfolgreiche Interessenvertretung daher unerlässlich. Mit unserem verfahrensrechtlichen Know-how als Rechtsanwälte suchen wir auch nach Lösungen jenseits des materiellen Steuerrechts.

5. Beratung für Berater

Gerne unterstützen wir auch andere Rechtsanwälte und Steuerberater punktuell bei der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt und bei der Prozessführung. Auf Wunsch beschränken wir unsere Tätigkeit auch lediglich darauf, die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs zu beurteilen, ohne dabei nach außen in Erscheinung zu treten. Gerne sind wir für Sie auch in Steuerstrafverfahren und mündlichen Verhandlungen als steuerrechtliche Unterstützung tätig.