Die Bundesregierung startet einen neuen Anlauf zur Änderung des Strom- und Energiesteuerrechst nach dem gescheiterten Entwurf von 2024. Die Änderungen im Stromsteuerrecht umfassen u. a. die Einführung klarer Vorgaben für das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen, die Erweiterung der Steuerbefreiung auf Strom, der die Fähigkeit zur Stromerzeugung aufrechterhalten soll, sowie die Festlegung eines unbefristeten Entlastungssatzes für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Das Gesetz soll ab dem 01.01.2026 in Kraft treten.
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