Der Bundesfinanzhof (BFH) und die Finanzgerichte haben seit Anfang des Jahres wichtige Entscheidungen im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht getroffen, die praktische Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen haben könnten. Insbesondere sind Fragen rund um den Versorgerstatus nach wie vor relevant. Der BFH hat sich mit dem Versorgerstatus von Großanlagenbetreibern befasst und das FG Mecklenburg-Vorpommern mit dem Versorgerstatus in Mietverhältnissen. Im Energiesteuerrecht äußerte sich das FG Hamburg zu der Steuerschuldnerschaft des zugelassenen Einlagerers.
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