Im September 2023 kündigte die EU-Kommission Ausgleichszölle auf E-Autos aus China an. Im Oktober 2023 leitete die Kommission die Untersuchungen offiziell ein. Nun gab sie vorläufige Ausgleichszölle von bis zu 38,1 % bekannt. Bereits im März 2024 wurde die zollamtliche Erfassung angeordnet. Dies ermöglicht auch die rückwirkende Nacherhebung von Ausgleichszöllen.
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