Weist eine Person zu viel Umsatzsteuer in einer Rechnung an einen Endverbraucher aus, entsteht keine Steuerschuld nach § 14c UStG / Art. 203 MwStSystRL. Das ist so weit nichts Neues. In seiner Entscheidung vom 01.08.2025 (P-GmbH II – C-794/23) hat der EuGH seine Rechtsprechung hierzu präzisiert: Ob eine Steuerschuld kraft Rechnungstellung entsteht, ist stets für jede Rechnung gesondert zu beurteilen. Der Begriff des Endverbrauchers ist eng auszulegen. Bei Rechnungen, die sowohl an Endverbraucher als auch an Unternehmer ausgestellt werden, darf das Verhältnis im Zweifel geschätzt werden. Der EuGH nennt hierfür entsprechende Kriterien. Hinter diesen Maßstäben bleibt die deutsche Finanzverwaltung bisher deutlich zurück.
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