Münzhändler, Kunsthändler und Galeristen dürften nach den umsatzsteuerlichen Gesetzesänderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 ein lachendes und ein weinendes Auge haben. Ab dem 01.01.2025 unterfallen die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken dem ermäßigten Steuersatz. Die Differenzbesteuerung kann jedoch ab diesem Zeitpunkt auf Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten nicht mehr angewendet werden, wenn der Eingangsumsatz des Wiederverkäufers einem ermäßigten Steuersatz unterlegen hat. Händlern und Galeristen ist zu raten, ihre aktuellen Lieferketten umsatzsteuerrechtlich erneut zu würdigen, ggf. umzustrukturieren und zu optimieren.
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