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Seit dem 14.07.2025 gilt die Neufassung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Darin passt das BMF die GoBD erneut an gesetzliche Änderungen und technische Entwicklungen an. Unternehmer sollten überprüfen, ob Änderungen in ihrem Dokumentenmanagementsystem und den Rechnungsprozessen erforderlich sind. Gleichzeitig müssen Unternehmen eine revisionssichere und aktuelle Verfahrensdokumentation erstellen bzw. vorhalten, um die Einhaltung der GoBD nachzuweisen. Damit rückt die Verfahrensdokumentation ein weiteres Mal stärker in den Fokus der Finanzverwaltung.
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Das Fernunterrichtsschutzgesetz ist in der Bildungsbranche aktuell in aller Munde. Zum einen hat der BGH nun in einem Urteil grundsätzliche Anwendungsfragen entschieden. Anbieter müssen u.a. auch bei gewerblichen Teilnehmern („B2B“) auf eine Zulassung ihres Angebots achten, wenn sie nicht die volle Rückzahlung der Kursgebühr riskieren möchten. Zum anderen will die Finanzverwaltung im digitalen Bildungskontext für die Umsatzsteuerbefreiung an eine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz anknüpfen.
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Umsatzsteuer Newsletter 22/2025
Das BMF hat einen neuen Entwurf eines Schreibens zur verpflichtenden E-Rechnungstellung veröffentlicht, mit dem der UStAE aktualisiert werden soll. Es werden aber auch weitere Details geklärt und Hilfestellungen für die Praxis gegeben. Auffällig ist, dass das BMF neben der inhaltlichen Prüfung von E-Rechnungen auch die technische Prüfung hervorhebt und Unternehmen empfiehlt, interne Validierungslösungen zu etablieren. Näheres finden Sie in unserem Newsletter.
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