Seit dem 14.07.2025 gilt die Neufassung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Darin passt das BMF die GoBD erneut an gesetzliche Änderungen und technische Entwicklungen an. Unternehmer sollten überprüfen, ob Änderungen in ihrem Dokumentenmanagementsystem und den Rechnungsprozessen erforderlich sind. Gleichzeitig müssen Unternehmen eine revisionssichere und aktuelle Verfahrensdokumentation erstellen bzw. vorhalten, um die Einhaltung der GoBD nachzuweisen. Damit rückt die Verfahrensdokumentation ein weiteres Mal stärker in den Fokus der Finanzverwaltung.
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