Umsatzsteuer Newsletter

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Im Insolvenzeröffnungsverfahren gelten Besonderheiten, auch für den Bereich des Umsatzsteuerrechts. Vereinnahmt ein Insolvenzschuldner während des Insolvenzeröffnungsverfahrens Entgelte für eine Leistung, die er vor Verfahrenseröffnung ausgeführt hat, führt dies nicht immer zu einer Masseverbindlichkeit (welche für den Insolvenzverwalter nachteilig ist). Eine Masseverbindlichkeit entsteht nicht, wenn die Forderung des Insolvenzschuldners durch Zahlung des Drittschuldners erlischt, ohne dass der schwache vorläufige Insolvenzverwalter dem zugestimmt hat oder sonst daran beteiligt war. Dies hat der BFH mit Urt. v. 29.08.2024 (V R 17/23) klargestellt. Das Finanzamt muss in diesem Fall seine Umsatzsteuerforderung zur Tabelle anmelden.
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Das lange ersehnte BMF-Schreiben zu Tankkartenumsätzen ist da: Es stellt klar, dass das BMF-Schreiben vom 15.06.2004 zu Kfz-Leasingsachverhalten auch für Tankkartenumsätze gilt. Die Hängepartie nach dem EuGH-Urteil Vega International aus 2019 zur umsatzsteuerlichen Ausgestaltung von Reihengeschäften bei Kraftstofflieferungen mit Tankkarten ist damit zumindest weitgehend beendet. Dieser Newsletter erklärt, was nun genau geregelt ist und worauf nach wie vor geachtet werden muss.
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Spätestens zum 31.01.2025 müssen Plattformbetreiber wieder eine DAC7-Meldung nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) an das BZSt übermitteln. Zwar haben sich die Rahmenbedingungen hierfür im Vergleich zur ersten DAC7-Meldung leicht geändert. Jedoch bestehen die Schwierigkeiten bei der Vorbereitung und Übermittlung der Meldung weiterhin fort (z. B. Implementierung der elektronischen Schnittstelle).
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