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Im aktuell vorliegenden Gesetzentwurf für eine E-Rechnungspflicht zwischen inländischen Unternehmen für ihre inländischen B2B-Umsätze wurde nochmals nachgeschärft. Auf Basis der aktuellen Vorschläge würden Änderungen stufenweise ab 2025 in Kraft treten. Der Bundestag hatte bereits zugestimmt. Der Bundesrat jedoch lehnte ab – nun geht es in den Vermittlungsausschuss.
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Mit dem nun beschlossenen Zukunftsfinanzierungsgesetz weitet der Gesetzgeber die Umsatzsteuerbefreiung für die Fondsverwaltung auf alle Alternativen Investmentfonds aus. Die Gesetzesänderung greift schon zum 01.01.2024. Alle Beteiligten müssen daher schnell handeln. Wir geben einen Überblick über die neue Rechtslage und ihre wesentlichen Auswirkungen, insbesondere für Kapitalverwaltungsgesellschaften.
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Der EuGH hat entschieden, dass Werbegeschenke (Tablets / Smartphones) zu Zeitschriften-Abos für Neukunden mit kurzfristige Kündigungsmöglichkeit unter zwei Kriterien eine einheitliche Leistung und keine unentgeltliche Wertabgabe darstellen. Damit unterliegt das Werbegeschenk dem ermäßigten Steuersatz der Zeitschriftenlieferung als Hauptleistung. Der Unternehmer muss das Entgelt des Zeitschriften-Abos nicht aufteilen.
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