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Das BMF ändert mit seinem Schreiben vom 31.03.2025 seine bisherige Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung – und das gleich um 180°. Beim dezentralen Verbrauch von Strom (sog. Direktverbrauch) kommt es zwischen dem Betreiber der Energieerzeugungsanlage (Photovoltaik-, Biogasanlagen und Blockheizkraftwerke) und dem Netzbetreiber nicht (mehr) zu einer umsatzsteuerrechtlichen Hin- und Herlieferung des Stroms. Zudem regelt das BMF die unentgeltliche nichtunternehmerische Nutzung der Wärme bei KWK-Anlagen neu. Es besteht Handlungsbedarf bis zum 01.01.2026.
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Der Koalitionsvertrag steht. Der Fokus der neuen Bundesregierung liegt nicht primär auf der Steuerpolitik. Andere Themen haben die Wahlen bestimmt. Gleichwohl: Bei der Ertragsteuer werden einige Booster gezündet. In der Umsatzsteuer ist hingegen weniger zu erwarten.
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Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) wirft zahlreiche Anwendungsfragen auf, welche das BZSt teilweise im Rahmen von FAQ beantwortet. Nun hat das BZSt eine aktualisierte Fassung der FAQ sowie neue Hinweise zum Meldeverfahren veröffentlicht. Zwar schafft das BZSt an einigen Stellen Klarheit, allerdings sparen die FAQ wesentliche Praxisfragen weiterhin aus.
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