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Umsatzsteuer Newsletter 43/2024
Die EU bereitet den Weg der Mehrwertsteuer in die digitale Zukunft. Der Richtlinienvorschlag zur umfassenden Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie „in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter“ wurde heute, am 05.11.2024 einstimmig angenommen. Dieser enthält Regelungen für die Plattformwirtschaft, zu Meldepflichten und zur elektronischen Rechnungstellung sowie für eine EU-einheitliche Mehrwertsteuer-Registrierung. Mit diesem Newsletter möchten wir Ihnen zunächst einen kurzen Überblick geben. In den nächsten Tagen werden wir Sie in weiteren Newslettern im Detail über die verschiedenen Änderungen informieren.
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Der energetische Umbau der Bundesrepublik Deutschland hin zur Versorgung aus erneuerbaren Energiequellen ist im vollen Gange. Um eine ausreichende Energieversorgung zu gewährleisten, müssen die Stromnetzbetreiber für Netzwerkstabilität sorgen. Zur Vermeidung von Netzwerkengpässen können sie kurzfristig Änderungen des Einsatzes verschiedener Kraftwerke anordnen (sog. Redispatch 2.0). Die davon betroffenen Anlagenbetreiber erhalten einen bilanziellen und/oder finanziellen Ausgleich. Wann dieser Ausgleich als nichtsteuerbar zu behandeln ist, dazu hat sich das BMF mit Schreiben vom 26.08.2024 geäußert. Die Nichtbeanstandungsfrist endete jetzt am 31.10.2024.
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Ein weiteres Puzzlestück zur Rechtssicherheit beim E-Charging: Nachdem der EuGH im letzten Jahr den Ladevorgang als Lieferung eingeordnet hat, bestätigt der EuGH nun eine Lieferkette im Drei-Personen-Verhältnis. Die Kehrseite der Medaille ist jedoch die Vielzahl von Folgefragen, die sich für die E-Mobilitätsbetreiber (EMP) aus dem EuGH-Urteil ergeben.
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