Umsatzsteuer Newsletter

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Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Das neue Jahressteuergesetz führt im Bereich der Umsatzsteuer zu zahlreichen Änderungen. Wir geben Ihnen in diesem Newsletter zunächst einen Überblick über die bevorstehenden Neuregelungen. In den nächsten Tagen werden wir einzelne Teilbereiche in gesonderten Newslettern aufgreifen und tiefergehend beleuchten.
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In Teil 4 unserer Newsletter-Reihe zur Reform „VAT in the Digital Age“ behandeln wir die sog. einzige Mehrwertsteuerregistrierung. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine Vielzahl von Maßnahmen, die die bisher notwendigen mehrwertsteuerlichen Registrierungen im Ausland entbehrlich machen sollen. Hierzu werden das One-Stop-Shop-Verfahren und die Regelungen zum Steuerschuldübergang für B2B-Umsätze von nicht ansässigen Unternehmen im EU-Ausland schrittweise erweitert, und zwar zum 01.01.2027 und zum 01.07.2028. Der Teufel steckt dabei jedoch wie so oft im Detail: Die Mitgliedstaaten können Wahlrechte ausüben. Und bestimmte Umsätze führen auch weiterhin zur Registrierungspflicht im Ausland.
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Nach Zustimmung des ECOFIN-Rats zum ViDA-Paket möchten wir Sie in diesem Newsletter über die E-Rechnungspflichten und digitalen transaktionalen Meldepflichten, welche auf die Unternehmen zukommen, informieren. In einem ersten Schritt werden die Weichen für nationale E-Rechnungspflichten gestellt. Später folgt die Einführung von E-Rechnungs- und Meldepflichten auf EU-Ebene. Zentrale Punkte sind dann eine einheitliche Definition für E-Rechnungen und zeitnahe Meldepflichten sowohl für grenzüberschreitende als auch für nationale Umsätze.
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