In Teil 4 unserer Newsletter-Reihe zur Reform „VAT in the Digital Age“ behandeln wir die sog. einzige Mehrwertsteuerregistrierung. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine Vielzahl von Maßnahmen, die die bisher notwendigen mehrwertsteuerlichen Registrierungen im Ausland entbehrlich machen sollen. Hierzu werden das One-Stop-Shop-Verfahren und die Regelungen zum Steuerschuldübergang für B2B-Umsätze von nicht ansässigen Unternehmen im EU-Ausland schrittweise erweitert, und zwar zum 01.01.2027 und zum 01.07.2028. Der Teufel steckt dabei jedoch wie so oft im Detail: Die Mitgliedstaaten können Wahlrechte ausüben. Und bestimmte Umsätze führen auch weiterhin zur Registrierungspflicht im Ausland.
mehr