Zoll Newsletter 11/2025
Zinsen bei Unionsrechtsverstößen – BFH-Rechtsprechung festigt sich
Werden Einfuhrabgaben unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben, ist das HZA auch zur Erstattung der entsprechenden Zinsen verpflichtet. Der Zinsanspruch besteht bereits bei reinen Rechtsanwendungsfehlern. Der BFH festigt seine diesbezügliche Rechtsprechung und stellt klar, dass die Rechtsfragen um den Zinsanspruch grundsätzlich geklärt sind.