Zoll Newsletter 05/2024
Zinsen bei Unionsrechtsverstößen – Ende des Wartens für Wirtschaftsbeteiligte?
Erhebt die Zollverwaltung unter Verstoß gegen das Unionsrecht Einfuhrabgaben, so müssen diese von der Erhebung bis zur Auszahlung verzinst werden. Diese Rechtsprechung des EuGH scheint sich nun auch endlich in Deutschland durchzusetzen. Der BFH wies die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das sog. Gräfendorfer-Urteil des FG Hamburg als unbegründet zurück.