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Umsatzsteuer Newsletter 03/2026
Bis zum 02.02.2026 müssen Plattformbetreiber die nächste Meldung nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) an das BZSt übermitteln. Obwohl sich teilweise die technischen Rahmenbedingungen im Vergleich zu vorherigen Meldungen geändert haben, bestehen die wesentlichen Schwierigkeiten bei der Vorbereitung und Übermittlung der Meldung weiterhin.
Zum 01.01.2026 trat der neue § 21b UStG in Kraft. Er regelt, an welchem Ort die Einfuhrumsatzsteuer entsteht, wenn bei der Einfuhr das Verfahren der zentralen Zollabwicklung genutzt wird. In diesem Fall sind Zoll und Einfuhrumsatzsteuer häufig in unterschiedlichen Mitgliedstaaten zu zahlen. Unter Umständen ist neben der Zollanmeldung eine zusätzliche Steuererklärung über die EUSt notwendig.
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Bau- und Sanierungsleistungen bei Immobilien ist komplex – insbesondere, wenn die Finanzierung durch Zuschüsse erfolgt oder dauerdefizitäre Tätigkeiten vorliegen. Der BFH (Urteil v. 09.07.2025, XI R 32/22) stellt klar: Entscheidend für den Vorsteuerabzug ist die objektiv belegte unternehmerische Nutzungsabsicht, nicht die Art der Finanzierung oder Gewinnerzielung. Im Falle der gemischten Gebäudenutzung muss sachgerecht aufgeteilt werden. Eine vollständige Dokumentation der Nutzungsabsicht ist unerlässlich.
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