Seit dem 01.01.2025 sind wesentliche Neuregelungen zum Recht der Außenprüfung erstmals anwendbar. Ziel der Reform ist es, die Außenprüfungen zeitnäher und effizienter durchzuführen, um dem Steuerpflichtigen frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit zu gewähren. Dazu wurden die Festsetzungsverjährung sowie der verfahrensrechtliche Ablauf der Außenprüfung geändert, so dass nun Vereinbarungen zwischen Steuerpflichtigen und Finanzamt sowie die Beantragung eines Teilabschlussbescheids möglich sind. Dadurch ergeben sich neue verfahrensrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten. Gleichzeitig werden Mitwirkungs-, Anzeige- und Berichtigungspflichten für Steuerpflichtige erweitert. Diese Entwicklung erfordert vom Steuerpflichtigen Anpassungen im Tax-Compliance-Management-System.
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