Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten verfügt man oft nur bedingt über steuerliche Informationen zu seinen Geschäftspartnern. Gleichwohl muss man als Leistender dafür sorgen, dass die steuerliche Behandlung der Ausgangsumsätze korrekt erfolgt. Man muss also auf die Richtigkeit der vorliegenden Angaben vertrauen. Die korrekten Angaben vom Kunden zu erhalten, ist in der Praxis jedoch nicht immer ganz einfach. Das aktuelle Urteil des BFH v. 31.01.2024 – V 20/21 beschäftigt sich mit der Frage, wie man in einem solchen Fall agieren sollte.
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