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Umsatzsteuer Newsletter 33/2022
Versagt das Finanzamt dem Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug, hat er unter gewissen Voraussetzungen einen Direktanspruch (= sog. Reemtsma-Anspruch) gegen das Finanzamt. Kurze Zeit nach dem diesbezüglichen BMF-Schreiben wendet sich nun das FG Münster an den EuGH (Beschl. v. 27.06.2022 – Az. 15 K 2327/20 AO; Rs. Schütte – C-453/22). Es bittet den EuGH um die Klärung einiger wichtiger Anwendungsfragen. Im Kern geht es um das Verhältnis der Korrektur des unrichtigen Steuerausweises beim Leistenden zum Reemtsma-Anspruch des Leistungsempfängers. Geklärt werden soll auch, inwieweit der Leistungsempfänger vorrangig zivilrechtliche Maßnahmen ergreifen muss.
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Der Handel mit Emissionseinsparungen für Zwecke der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) hat durch eine Gesetzesänderung zum Jahr 2022 erheblich an Bedeutung gewonnen. Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Umsätze, welche die verschiedenen Beteiligten im THG-Quoten-Handel generieren, hat die Finanzverwaltung bisher nur punktuell Stellung genommen. Alle Beteiligten haben jedoch erhebliche Fallstricke zu beachten und sollten ihre Leistungsbeziehungen auf mögliche Risiken überprüfen.
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Zum 01.01.2023 sollen besondere Sorgfalts- und Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen (DAC7) in Kraft treten. Das BMF hat am 12.07.2022 einen Referentenentwurf vorgelegt. Betroffene Plattformbetreiber sind nun herausgefordert, ihre bisher praktizierte Aufzeichnung an die neuen Anforderungen bis zum Jahresende anzupassen.
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