Der BFH hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil nochmals entschieden, dass Schwestergesellschaften ohne Beteiligung ihres Gesellschafters keine Organschaft bilden können. Unionsrechtlich bestehen hiergegen allerdings weiterhin Bedenken. Daneben nimmt der BFH in dem Urteil zur wirtschaftlichen Eingliederung durch die Vermietung von Büroräumen Stellung. Da beide Teilaspekte in der Praxis nicht nur in Konzernen, sondern auch in kleineren Firmenstrukturen vorkommen, ist dieses BFH-Urteil über den Einzelfall hinaus relevant.
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