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Umsatzsteuer Newsletter 38/2022
Eine Woche nach dem Deutschen Bundestag hat nun auch der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung über die befristete Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme abgestimmt: Vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 sind statt 19 % nur 7 % zu zahlen. Die Senkung der Umsatzsteuer wird rückwirkend zum 01.10.2022 in Kraft treten. Das stellt die davon betroffenen Gas- und Wärmelieferanten vor große Probleme. Das BMF hat daher am 22.09.2022 auf seiner Website den Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht, der bis dato jedoch nur Regelungen zu Erdgaslieferungen, nicht aber zur Fernwärme enthält. Unser KMLZ Umsatzsteuer Newsletter gibt Ihnen hierzu einen ersten Überblick.
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Der BFH hat kürzlich entschieden, dass die Dienstwagenüberlassung als tauschähnlicher Umsatz zu behandeln ist. Er begründet in überzeugender Weise, warum das EuGH-Urteil vom 20.01.2021 (C-288/19) die deutsche Praxis der Dienstwagenbesteuerung nicht auf den Kopf stellt.
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Der BFH hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil nochmals entschieden, dass Schwestergesellschaften ohne Beteiligung ihres Gesellschafters keine Organschaft bilden können. Unionsrechtlich bestehen hiergegen allerdings weiterhin Bedenken. Daneben nimmt der BFH in dem Urteil zur wirtschaftlichen Eingliederung durch die Vermietung von Büroräumen Stellung. Da beide Teilaspekte in der Praxis nicht nur in Konzernen, sondern auch in kleineren Firmenstrukturen vorkommen, ist dieses BFH-Urteil über den Einzelfall hinaus relevant.
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