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Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 sieht einen umsatzsteuerlichen Befreiungsschlag beim Kauf einer (privaten) Photovoltaikanlage vor. So soll insbesondere bei kleineren PV-Anlagen ab dem 1.1.2023 ein sog. Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation von Solarmodulen greifen. Wird heute eine PV-Anlage bestellt, wird sie voraussichtlich erst in 2023 geliefert werden können. Der Lieferant / Installateur muss sich daher schon heute mit der Neuregelung auseinandersetzen.
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Umsatzsteuer Newsletter 38/2022
Eine Woche nach dem Deutschen Bundestag hat nun auch der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung über die befristete Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme abgestimmt: Vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 sind statt 19 % nur 7 % zu zahlen. Die Senkung der Umsatzsteuer wird rückwirkend zum 01.10.2022 in Kraft treten. Das stellt die davon betroffenen Gas- und Wärmelieferanten vor große Probleme. Das BMF hat daher am 22.09.2022 auf seiner Website den Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht, der bis dato jedoch nur Regelungen zu Erdgaslieferungen, nicht aber zur Fernwärme enthält. Unser KMLZ Umsatzsteuer Newsletter gibt Ihnen hierzu einen ersten Überblick.
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Der BFH hat kürzlich entschieden, dass die Dienstwagenüberlassung als tauschähnlicher Umsatz zu behandeln ist. Er begründet in überzeugender Weise, warum das EuGH-Urteil vom 20.01.2021 (C-288/19) die deutsche Praxis der Dienstwagenbesteuerung nicht auf den Kopf stellt.
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