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Ein weiteres Puzzlestück zur Rechtssicherheit beim E-Charging: Nachdem der EuGH im letzten Jahr den Ladevorgang als Lieferung eingeordnet hat, bestätigt der EuGH nun eine Lieferkette im Drei-Personen-Verhältnis. Die Kehrseite der Medaille ist jedoch die Vielzahl von Folgefragen, die sich für die E-Mobilitätsbetreiber (EMP) aus dem EuGH-Urteil ergeben.
Zum Schutz des Rechnungsempfängers, dessen Vorsteuerabzug scheitert, hatte der EuGH im Jahr 2007 den Direktanspruch/Reemtsma-Anspruch entwickelt. In einem Fall, in dem die Rechnung deutsche Umsatzsteuer anstelle von italienischer enthält, hat der EuGH jüngst die Hürden dafür jedoch sehr hoch gesetzt: Zum einen hätte sich der Rechnungsempfänger vorrangig um eine Rechnung mit italienischer Steuer und deren Erstattung bemühen müssen. Zum anderen sei für den Direktanspruch schädlich, wenn das Finanzamt dem Rechnungsaussteller die deutsche Steuer bereits wieder erstattet habe. Ist „Wer zuerst kommt malt zuerst“ der neue Grundsatz?
In Deutschland gilt ab 1. Januar 2025 eine E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmen. Gestern, rund zweieinhalb Monate vor der Einführung der E-Rechnungspflicht, wurde nun ein entsprechendes BMF-Schreiben veröffentlicht. Im Vergleich zum Entwurf, der im Juni 2024 erschienen war, enthält das neue BMF-Schreiben weitere Klarstellungen.
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