Eine Woche nach dem Deutschen Bundestag hat nun auch der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung über die befristete Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme abgestimmt: Vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 sind statt 19 % nur 7 % zu zahlen. Die Senkung der Umsatzsteuer wird rückwirkend zum 01.10.2022 in Kraft treten. Das stellt die davon betroffenen Gas- und Wärmelieferanten vor große Probleme. Das BMF hat daher am 22.09.2022 auf seiner Website den Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht, der bis dato jedoch nur Regelungen zu Erdgaslieferungen, nicht aber zur Fernwärme enthält. Unser KMLZ Umsatzsteuer Newsletter gibt Ihnen hierzu einen ersten Überblick.
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