Der Begriff der Kreditgewährung ist für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung weit auszulegen. Dies bestätigt der EuGH mit seinem Urteil zur Umsatzsteuerbefreiung von Unterbeteiligungen an Darlehensforderungen. Darin nimmt der EuGH, trotz des zugrunde liegenden speziellen Finanzinstruments, in erfreulicher Klarheit mit Aussagen allgemeiner Natur zu den Anforderungen an eine steuerbefreite Kreditgewährung Stellung. Somit entwickelt der EuGH die in seiner bisherigen Rechtsprechung manifestierte weite Begriffsauslegung fort.
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