Der BFH hatte im Jahr 2014 entschieden, dass Privatkliniken Krankenhausbehandlungen umsatzsteuerfrei erbringen können, indem sie sich auf das Unionsrecht berufen. Seitdem kommt es in vielen Einzelfällen zum Streit zwischen Privatklinik und Finanzverwaltung. Oft geht es darum, ob die Privatklinik die unionsrechtliche Voraussetzung der „sozial vergleichbaren Bedingungen“ erfüllt. Der EuGH hat nun mit Urteil vom 07.04.2022 (Rs. C-228/20) Kriterien genannt, anhand derer die Prüfung vorzunehmen ist.
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