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Vor dem Hintergrund der Neuregelung des § 2b UStG geraten viele Körperschaften des öffentlichen Rechts schneller und häufiger in den Anwendungsbereich der Umsatzsteuer. Damit geht auch oft die Berechtigung zum Vorsteuerabzug einher. Es ist gut und wichtig, dass die Finanzverwaltung den Rechtsanwendern nunmehr in einem BMF-Schreiben administrative Erleichterung für den Vorsteuerabzug und die Vorsteuerberichtigung an die Hand gibt.
Im September 2023 kündigte die EU-Kommission Ausgleichszölle auf E-Autos aus China an. Im Oktober 2023 leitete die Kommission die Untersuchungen offiziell ein. Nun gab sie vorläufige Ausgleichszölle von bis zu 38,1 % bekannt. Bereits im März 2024 wurde die zollamtliche Erfassung angeordnet. Dies ermöglicht auch die rückwirkende Nacherhebung von Ausgleichszöllen.
Umsatzsteuer Newsletter 28/2024
Der BFH gibt dem EuGH die Möglichkeit, das nationale Aufteilungsgebot für Beherbergungsumsätze zu Fall zu bringen. Damit könnte das Durchhaltevermögen der Hotelbranche bald belohnt werden. Betroffene Unternehmen sollten Vorkehrungen treffen, um ggf. rückwirkend von einer Rechtsänderung zu profitieren.
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