Die höchstrichterliche Rechtsprechung des EuGH und des BFH hat Hoffnung auf den Vorsteuerabzug beim Bau von sog. Erschließungsanlagen gegeben. Nun hat die deutsche Finanzverwaltung mit einem BMF-Schreiben reagiert und die Hoffnung weitgehend zunichtegemacht. Es gibt gute Gründe für die Annahme, dass die Finanzverwaltung hier falsch liegt.
Der vom Mobilfunkunternehmen an den Vermittler gezahlte Gerätebonus kann ein Entgelt von dritter Seite für die Abgabe eines Mobilfunkgerätes darstellen. So hatte der BFH bereits in seinem Urteil „Gratis-Handy“ im Jahr 2013 entschieden und die Finanzverwaltung hat diese Auffassung übernommen. Mit Schreiben vom 23.01.2024 stellt das BMF nun klar, dass eine vertragliche Entkopplung einem Entgelt von dritter Seite entgegensteht.
Die Einführung von E-Rechnungspflichten in Europa steht nach wie vor weit oben auf der politischen Agenda. Allerdings kam es sowohl auf EU-Ebene als auch in vielen Mitgliedstaaten zu Verzögerungen, in letzter Zeit vor allem bedingt durch technische Probleme. Im aktuellen KMLZ Newsletter finden Sie ein Update zu den laufenden Entwicklungen.
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