Aktuell sind beim EuGH zwei Verfahren anhängig, in welchen er zu Aspekten der deutschen umsatzsteuerrechtlichen Organschaft Stellung nehmen soll. In beiden Verfahren geht es im Kern um die Frage, ob der Organträger – wie es das deutsche Recht vorsieht – der Unternehmer und damit der Steuerschuldner sein darf. In ihren aktuellen Schlussanträgen zu den Verfahren geht die Generalanwältin am EuGH davon aus, dass das deutsche Recht in dem genannten Punkt unionsrechtswidrig ist. Doch damit nicht genug: Sie sieht (entgegen der bisherigen einhelligen Auffassung) scheinbar Innenumsätze innerhalb der Organschaft als steuerbar an.
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