Die rechtlichen Voraussetzungen fester Niederlassungen sind ein Dauerbrenner für Vorlagefragen an den EuGH. In vergangenen Entscheidungen hatte der EuGH bereits festgestellt, dass auch eine Tochtergesellschaft die feste Niederlassung ihrer Muttergesellschaft begründen kann. In der Rechtssache Berlin Chemie A. Menarini SRL (C-333/20) musste sich der EuGH (erneut) mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Steuerpflichtiger, der die personellen und technischen Ressourcen eines verbundenen Unternehmens nutzt, eine feste Niederlassung begründen kann.
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