Der BFH hatte kürzlich über die spannende Frage zu entscheiden, ob spielinterne Vermietungsumsätze der Umsatzsteuer unterliegen. Er verneinte diese Frage. Jedoch urteilte der BFH, dass ein Umtausch von virtuellem Spielgeld gegen Echtgeld auf einer von einem Spielbetreiber verwalteten Tauschbörse eine steuerbare sonstige Leistung darstellt. Die Folgen für Spielbetreiber und Spieler sind erheblich.
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