Umsatzsteuer Newsletter 44/2023
E-Rechnung in Deutschland und der EU – Update
Aktuell vergeht kaum eine Woche, in der keine neuen Verlautbarungen zur Einführung einer nationalen E-Rechnungspflicht und einem damit verbundenen transaktionalen Meldesystem innerhalb der EU publik werden. Die Mitgliedstaaten arbeiten zunehmend an der Einführung von nationalen E-Rechnungspflichten und die „VAT in the Digital Age“ (ViDA)-Initiative scheint ebenfalls wieder mehr Fahrt aufzunehmen. Auch die Diskussionen um die Details der E-Rechnungspflicht in Deutschland werden intensiver. Im Folgenden finden Sie einen Kurzüberblick über die aktuellen Entwicklungen.
1 Europäische Union
Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu „VAT in the Digital Age“ (kurz: ViDA) aus Dezember 2022 wurde bisher nicht verabschiedet. Gerüchten zufolge könnte sich die geplante Einführung einer E-Rechnungspflicht mit kombiniertem transaktionalen grenzüberschreitenden Meldesystem als Ersatz der Zusammenfassenden Meldung um ein bis zwei Jahre verschieben. Eine Einführung bereits im Jahr 2028 ist nach aktuellem Stand daher unwahrscheinlich. Zudem laufen intensive Diskussionen rund um die EU-Norm EN 16931, die Grundlage für die Rechnungspflichtangaben werden soll. Für diese Norm besteht dem Vernehmen nach noch Anpassungsbedarf. Es wird vor diesem Hintergrund inzwischen auch diskutiert, ob diese Norm nur noch optional und nicht mehr verpflichtend anzuwenden ist. Außerdem liegen wohl Änderungsvorschläge zur Ausstellungsfrist und zur Meldefrist von jeweils zwei Tagen auf dem Tisch, weil diese Zeitspanne als für die Praxis deutlich zu kurz angesehen wird. Sammelrechnungen sollen, entgegen dem ersten Vorschlag, auch zukünftig (in begrenztem Maße) ausgestellt werden dürfen. Auch ein Bestandsschutz für bestehende Clearing-Modelle (z. B. Italien oder Polen) ist anscheinend im Gespräch.
 
2 Belgien
Nachdem die Einführung einer E-Rechnungspflicht in Belgien im Sommer on-hold gesetzt wurde, hat der Ministerrat einem entsprechenden Gesetzesentwurf nun zugestimmt. Die Einführung einer E-Rechnungspflicht für nationale B2B-Umsätze ist nach aktuellem Stand ab 01.01.2026 geplant. Anders als bisher vorgesehen, soll jedoch keine stufenweise Einführung erfolgen. Vielmehr wären alle betroffenen Unternehmen (mit Sitz oder fester Niederlassung in Belgien), egal welcher Größe, sofort verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen. Zunächst muss der EU-Rat hierfür aber noch eine Sondergenehmigung zur Abweichung von der MwStSystRL erteilen. Eine Meldepflicht wird es vorerst aber weiterhin noch nicht geben.
 
3 Deutschland
Bereits am 30.08.2023 wurde das Gesetzgebungsverfahren über das Wachstumschancengesetz eröffnet. Die Verabschiedung der E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze bis Ende 2024 ist damit wieder einen Schritt näher gerückt. Neben den bisher bereits bekannten Übergangsregelungen sieht der Regierungsentwurf nun auch eine Schonfrist für kleine Unternehmen vor: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als EUR 800.000 sollen noch bis zum 31.12.2026 Papierrechnungen oder Rechnungen in anderen Formaten (z. B. PDF) ausstellen und versenden dürfen.
 
In Bezug auf die Verwendung der E-Rechnungsnorm EN 16931 hat das BMF Anfang Oktober 2023 in einem Schreiben an die Verbände eine Klarstellung zu den bekannten Formaten XRechnung und ZUGFeRD vorgenommen. Diese Formate entsprechen nach Ansicht der Finanzverwaltung den Vorgaben der Norm EN 16931 und sollen daher zukünftig als Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format gelten.
 
EDI-Rechnungen dürfen nach aktuellem Stand noch bis 31.12.2027 verwendet werden. Das oben genannte BMF-Schreiben weist jedoch darauf hin, dass an einer Lösung gearbeitet wird, die auch die Weiternutzung der EDI-Verfahren nach 2027 ermöglichen soll.
 
Der Bundesrat spricht sich inzwischen dafür aus, die Einführung der E-Rechnungspflicht um zwei Jahre zu verschieben. Er hat Zweifel, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen auf Ebene der Unternehmen rechtzeitig umgesetzt werden können. Problematisch sieht er auch, dass der Empfang von E-Rechnungen für alle Leistungsempfänger ohne Übergangsregelungen sofort ab 01.01.2025 verpflichtend wäre.
 
4 Frankreich
Frankreich hat für die Einführung der E-Rechnungspflicht und des E-Reportings für B2B-Umsätze einen neuen Zeitplan vorgestellt. Ab 01.01.2025 soll mit einer Pilotphase gestartet werden. Frankreich plant weiterhin mit einer stufenweisen Einführung, abhängig von der Unternehmensgröße, ab 01.03.2026 bis 01.01.2027. Aufgrund der zeitlichen Verschiebung muss Frankreich allerdings jetzt eine neue Sondergenehmigung beim EU-Rat einholen.
 
5 Irland
Der irische Finanzminister hat just eine öffentliche Konsultation zur Digitalisierung der Rechnungstellung und des Umsatzsteuer-Reportings angekündigt. Ziel soll die Einführung einer E-Rechnungspflicht und/oder eines E-Reportings sein. Nähere Details sind noch nicht bekannt.
 
6 Rumänien
In Rumänien wurde ein Gesetzesentwurf für die zeitnahe Einführung einer B2B-E-Rechnungspflicht veröffentlicht, die sowohl ansässige als auch lediglich umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen betreffen würde. In einem ersten Schritt soll bereits ab Januar 2024 ein Real-Time Reporting auf Transaktionsebene eingeführt werden. Ab Juli 2024 müssen ansässige Unternehmen dann E-Rechnungen für B2B-Umsätze ausstellen und in einem Clearing-Verfahren an den Empfänger übermitteln. Rumänien legt hier einen straffen Zeitplan vor, der Unternehmen vor Herausforderungen stellen dürfte. Fraglich ist allerdings, ob der Gesetzesentwurf so tatsächlich verabschiedet werden kann. Die Sondergenehmigung des EU-Rates, die im Juni 2023 gewährt wurde, umfasst lediglich in Rumänien ansässige Unternehmen. Sie gilt jedoch nicht für Unternehmen mit einer umsatzsteuerlichen Registrierung in Rumänien ohne Ansässigkeit.
 
Ansprechpartner:
 
 
Ronny Langer
Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater
Tel.: +49 89 217501250
 
Stand: 16.10.2023