Umsatzsteuer Newsletter

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Umsatzsteuer Newsletter 18/2015
Nach dem nationalen Recht können nur juristische Personen als Organgesellschaften fungieren. Zudem wird verlangt, dass die Organgesellschaft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht dem Organträger untergeordnet ist. Der EuGH hat dieses bisherige Verständnis auf den Kopf gestellt: Das nationale Gesetz entspricht nicht dem Unionsrecht. Hinzu kommt, dass die bisherige Auffassung des BFH vom Bestehen einer Organschaft viel zu eng war. Die spannende Frage ist nun: Inwieweit können Unternehmer davon profitieren?
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Umsatzsteuer Newsletter 17/2015
Unternehmer benötigen für steuerfreie Ausfuhrlieferungen einen ordnungsgemäßen Belegnachweis. Sofern die Ausfuhranmeldung im elektronischen Ausfuhrverfahren (per ATLAS) beim Zoll abgegeben wird, ist der Ausgangsvermerk der einzige zulässige Belegnachweis. Mit Schreiben vom 19.06.2015 nimmt das Bundesfinanzministerium (BMF) Stellung dazu, unter welchen Voraussetzungen die Finanzverwaltung Ausgangsvermerke, die von den Zollbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten erteilt wurden, als Ausfuhrbelege für Umsatzsteuerzwecke anerkennt.
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Die Rückabwicklung von Bauträgerfällen ist in vollem Gange. Die Nachbelastung von Umsatzsteuer an die Bauleistenden und die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 2 AO werden kontrovers diskutiert. Als erstes Gericht hat sich nun das FG Berlin-Brandenburg zu dieser Frage geäußert. Das FG gewährt dem Bauleistenden Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 2 AO. Es hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 S. 2 UStG, der den Vertrauensschutz ausschließt.
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