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Das Hessische FG hat am 25.08.2015 (Az. 1 K 2519/10) erneut der Auffassung der Finanzverwaltung hinsichtlich Lieferungen über ein deutsches Call-off Stock widersprochen. Das FG hat entschieden, dass von einer innergemeinschaftlichen Lieferung auszugehen sei, wenn vor Beginn der Beförderung in das Lager eine verbindliche Bestellung des Abnehmers vorlag. Dass die Verfügungsmacht erst in Deutschland verschafft wird, ist laut FG dann unerheblich. Das Finanzamt hat Revision gegen das Urteil eingelegt (Az. V R 31/15). Es ist also in absehbarer Zeit endlich mit einer höchstrichterlichen Entscheidung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Lieferungen aus der EU über ein deutsches Konsignationslager zu rechnen.
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Umsatzsteuer Newsletter 29/2015
Der EuGH hat entschieden, dass juristische Personen des privaten Rechts als Einrichtungen des öffentlichen Rechts verstanden werden können. Dies ist ein Paukenschlag, da der BFH dies bislang anders gesehen hat. Die neue Rechtsprechung hat besondere Bedeutung für sog. „beliehene“ Unternehmen. Die nationale Regelung des § 2 Abs. 3 UStG und des § 2b UStG ist daher zukünftig richtlinienkonform auszulegen.
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Umsatzsteuer Newsletter 28/2015
Zum Jahreswechsel ist erneut die Sicherung des Steueraufkommens das dominierende Thema. Ungarn und Tschechien verschärfen die Deklarationspflichten, Rumänien erweitert den Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens und Frankreich verpflichtet als erster EU-Mitgliedstaat Unternehmen zur Teilnahme am elektronischen Lastschriftverfahren. Daneben steht die Belebung der Wirtschaft im Fokus einiger Staaten. Rumänien versucht, die Konjunktur durch Senkung der Steuersätze zu fördern. Italien verschiebt die geplante Erhöhung der Steuersätze. Österreich und Norwegen hingegen planen, durch Erhöhung der Steuersätze Mehreinnahmen zu generieren.
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