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Umsatzsteuer Newsletter 07/2016
Nachdem nun auch das FG Düsseldorf über einen Konsignationslager-Fall entschieden hat und dabei die Feststellungen aus Hessen und Niedersachsen wiederholt, kann man inzwischen fast von ständiger Rechtsprechung ausgehen. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an und insbesondere darauf, ob es verbindliche Bestellungen vor Befüllung des Lagers gibt. Jetzt fehlt nur noch der „Segen“ des BFH. Die OFD Frankfurt am Main hat die ergangene Rechtsprechung inzwischen in ihre Verfügung zur Behandlung von Konsignationslagern aufgenommen und allgemein Ruhen der Verfahren zugelassen. Die OFD erweiterte dabei auch die Liste der Länder, die Vereinfachungsregeln für Konsignationslager haben und die von der deutschen Finanzverwaltung anerkannt werden.
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Der BFH hat kürzlich entschieden, dass der Verzicht auf die Steuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks nur in dem Vertrag, der dieser Grundstückslieferung zugrunde liegt und notariell beurkundet werden muss, zulässig ist. Ein späterer Verzicht auf die Steuerbefreiung ist hingegen unwirksam. Daran ändert auch die notarielle Beurkundung der Verzichtserklärung nichts. Das Urteil des BFH steht im Widerspruch zur derzeitigen Auffassung der Finanzverwaltung. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Verwaltung der Auffassung des BFH anschließt. Bis dahin sollte genau geprüft werden, ob eine Option zur Steuerpflicht erforderlich ist, und diese Option ggf. bereits in den notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden.
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Umsatzsteuer Newsletter 05/2016
Die EU-Kommission hatte Ende Oktober 2015 einen Antrag abgelehnt, das Reverse-Charge-Verfahren generell auf alle Umsätze mit einem Wert von mehr als 10.000 EUR anzuwenden. Einige Mitgliedstaaten versuchen deshalb weiterhin, mit Einzelmaßnahmen den Steuerschuldübergang in dem von der MwStSystRL zulässigen Rahmen zu erweitern. Österreich entwickelt seine Regelungen zu Reihen- und Dreiecksgeschäften und zu Reiseleistungen weiter.
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