Der BFH hat kürzlich entschieden, dass der Verzicht auf die Steuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks nur in dem Vertrag, der dieser Grundstückslieferung zugrunde liegt und notariell beurkundet werden muss, zulässig ist. Ein späterer Verzicht auf die Steuerbefreiung ist hingegen unwirksam. Daran ändert auch die notarielle Beurkundung der Verzichtserklärung nichts. Das Urteil des BFH steht im Widerspruch zur derzeitigen Auffassung der Finanzverwaltung. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Verwaltung der Auffassung des BFH anschließt. Bis dahin sollte genau geprüft werden, ob eine Option zur Steuerpflicht erforderlich ist, und diese Option ggf. bereits in den notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden.
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