Umsatzsteuer Newsletter

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Umsatzsteuer Newsletter 35/2017
POLEN plant Veröffentlichung eines Verzeichnisses aktiver Steuerpflichtiger und verschiebt Einführung des Split-Payment-Systems +++ RUMÄNIEN verschiebt Einführung des Split-Payment-Systems +++ SCHWEIZ senkt Mehrwertsteuersätze +++ UNGARN wird wegen der Regelungen zum EKAER-System von der EU-Kommission gerügt +++ DEUTSCHLAND erhält von der EU-Kommission eine Rüge wegen vorschriftswidriger Umsetzung des Vorsteuervergütungsverfahrens
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Der EuGH weicht in der Rs. Iberdrola (C-132/16) das Recht auf Vorsteuerabzug weiter auf. Mit dieser Entscheidung wird die Diskussion zu der Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Erschließungskosten neu entfacht. Die BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung stehen erneut auf dem Prüfstand. Darüber hinaus dürfte die Entscheidung auch allgemeine Bedeutung für die Frage des Vorsteuerabzugs haben.
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Der BFH hatte in 2016 erstmalig in zwei Verfahren zu entscheiden, wie Lieferungen über Konsignationslager zu behandeln sind. Das BMF übernimmt nun diese Urteile in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Die undifferenzierte Sichtweise der Verfügung der OFD Frankfurt/Main ist damit passé. Unternehmen, ob nun Lieferant oder Abnehmer, die nicht bereits nach Veröffentlichung der BFH-Urteile aktiv geworden sind, sollten nun prüfen, ob die Lieferungen über Konsignationslager oder andere Auslieferungslager korrekt abgewickelt werden. Das gilt sowohl für Belieferungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern und selbst für innerdeutsche Vorgänge. Für eine ggf. notwendige Umstellung ist eine Nichtbeanstandungsfrist bis 31.12.2017 vorgesehen.
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