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Das BMF setzt die Rechtsprechung des BFH vom 11.11.2015 – V R 37/14 um, wonach die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG auch die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude umfasst, wenn diese auf Dauer angelegt ist. Vermieter müssen die neue Regelung spätestens zum 01.01.2018 beachten. Vorsteuerkorrekturen nach § 15a UStG sind ggf. vorzunehmen.
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Umsatzsteuer Newsletter 40/2017
Am 05.12.2017 haben die EU-Finanzminister eine Richtlinie und zwei Verordnungen angenommen. Diese sollen es Unternehmen im Bereich E Commerce erleichtern, die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Unter anderem wird das MOSS-Verfahren auf den Versandhandel ausgeweitet. Plattformen für Versandhändler haften künftig für die Verkäufe externer Händler. Es wird eine Lieferschwelle für B2C-Dienstleistungen eingeführt und noch vieles mehr …
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Eine Haftung nach § 25d Abs. 1 UStG unterliegt nach aktueller Rechtsprechung des BFH hohen Hürden. Der Leistungsempfänger kann für die Umsatzsteuer auf in der Leistungskette vorangegangene Umsätze nur ausnahmsweise haftbar gemacht werden. Hierfür genügt es nicht, dass der Leistungsempfänger von strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Leistenden Kenntnis hat. Erforderlich sind vielmehr Anhaltspunkte, die belegen, dass der Leistende bei Vertragsschluss die Absicht hatte, die Umsatzsteuer für die konkreten Umsätze nicht abzuführen.
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