Das BMF hat mit Schreiben vom 07.12.2015 zu sog. gebrochenen Beförderungen oder Versendungen Stellung genommen. Das Schreiben hat drei Regelungskomplexe. Zum einen die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen oder innergemeinschaftliche Lieferungen bei gebrochenem Transport. Die (unzutreffende) Klarstellung, dass bei gebrochenen Beförderungen oder Versendungen keine Reihengeschäfte vorliegen, sowie eine Kollisionsregelung „light“, die bei Ausfuhrlieferungen über deutsche Häfen Anwendung finden soll.
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