Umsatzsteuer Newsletter

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Umsatzsteuer Newsletter 01/2016
Das Jahr 2016 wird ein herausforderndes Jahr für alle im Ein- und Ausfuhrgeschäft tätigen Unternehmen. Die Rechtslage im Bereich der Zollabwicklung ändert sich grundlegend. Ab dem 01.05.2016 bildet der Unionszoll-kodex gemeinsam mit der Delegierten Verordnung und der Durchführungsverordnung zukünftig die Grundlage für die Ein- und Ausfuhrabwicklung in der Europäischen Union. Diese Rechtsakte werden den Zollkodex und die Zollkodex-DVO ablösen. Das Jahr 2016 bringt daneben weitere Änderungen. Diese gelten teilweise bereits seit Jahresbeginn. Der KMLZ Zollrecht Newsletter gibt Ihnen einen Überblick über wesentliche Änderungen im Zollrecht im Jahr 2016.
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Das BMF hat mit Schreiben vom 07.12.2015 zu sog. gebrochenen Beförderungen oder Versendungen Stellung genommen. Das Schreiben hat drei Regelungskomplexe. Zum einen die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen oder innergemeinschaftliche Lieferungen bei gebrochenem Transport. Die (unzutreffende) Klarstellung, dass bei gebrochenen Beförderungen oder Versendungen keine Reihengeschäfte vorliegen, sowie eine Kollisionsregelung „light“, die bei Ausfuhrlieferungen über deutsche Häfen Anwendung finden soll.
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Die EU-Kommission hat Leitlinien zur Auslegung der Regeln zum Ort grundstücksbezogener Leistungen veröffentlicht. Der Veröffentlichung gingen ausführliche Konsultationen mit den EU-Mitgliedstaaten und Wirtschaftsvertretern voran. Die Leitlinien entsprechen teilweise der aktuellen deutschen Rechtspraxis. An einigen entscheidenden Punkten weichen sie allerdings von der Rechtsprechung des BFH und der Auffassung der Finanzverwaltung ab. Insofern können die Leitlinien vor allem bei finanzgerichtlichen Verfahren eine wertvolle Hilfe sein.
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