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Umsatzsteuer Newsletter 09/2019
Der BFH hat eine bahnbrechende Entscheidung zur Bruchteilsgemeinschaft gefällt: Die Bruchteilsgemeinschaft gibt es umsatzsteuerrechtlich nicht mehr. Das Mysterium Bruchteilsgemeinschaft lebt damit weiter. Welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die Praxis hat und warum es sich rächt, wenn die Finanzverwaltung Entscheidungen des BFH mit Nichtanwendungserlassen belegt, erfahren Sie in dem Newsletter.
Das Bundesministerium der Finanzen nimmt umfassend Stellung zu den neuen Haftungsregelungen der Betreiber von elektronischen Marktplätzen. Leider bleibt eine Reihe praktischer Fragen, die für die Marktplatzbetreiber relevant sind, dabei unbeantwortet.
Das Finanzgericht München hat in seinem Urteil vom 15.11.2018 die Erstattung von Einfuhrabgaben bei nachträglich geminderten Verrechnungspreisen abgelehnt. Das Gericht hatte die Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (Urteil vom 20.12.2017, C-529/16 – Hamamatsu) und war an die Entscheidung gebunden. Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Eine erneute Vorlage beim EuGH durch den Bundesfinanzhof erscheint zumindest nicht ausgeschlossen. Gegen Nacherhebungsbescheide sollten betroffene Unternehmen Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.
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