Zum 01.01.2015 wurde das Recht der Selbstanzeige u.a. durch Ausdehnung des Berichtigungszeitraums auf zehn Jahre sowie durch eine Erhöhung der Strafzuschläge im Sinne von § 398a AO erheblich verschärft. Im Bereich der Umsatzsteuer ergeben sich Erleichterungen, teilweise wird insofern wieder der alte Rechtszustand von vor dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz hergestellt. Demnach sind bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Zukunft wieder mehrfache Korrekturen möglich. Dies gilt jedoch nicht für Umsatzsteuer-Jahreserklärungen, die weiterhin dem Vollständigkeitsgebot unterliegen.
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