Umsatzsteuer Newsletter

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Erst vor wenigen Wochen hat der EuGH sein Urteil in der Rs. Senatex veröffentlicht. Darin bestätigt der EuGH, dass eine Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs rückwirkend korrigiert werden kann. Der BFH hat die Rs. Senatex nun erstmalig in einem am 21.12.2016 veröffentlichten Urteil aufgegriffen. Er ändert seine Rechtsprechung und erkennt eine rückwirkende Rechnungsberichtigung ebenfalls an. Diese ist bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht möglich.
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Umsatzsteuer Newsletter 33/2016
BELGIEN soll Umsatzsteuervorauszahlungen für Quartalsmelder abschaffen +++ FRANKREICH denkt über Erhöhung des Regelsteuersatzes nach +++ ITALIEN verpflichtet Unternehmen zur Abgabe von Quartalserklärungen und verschiebt Steuersatzerhöhung +++ NORWEGEN führt Reverse-Charge-Mechanismus für die Einfuhrumsatzsteuer ein +++ ÖSTERREICH vereinfacht Nachweispflicht für missglückte innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte +++ POLEN führt Deregistrierung von Amts wegen und Strafzuschläge für Umsatzsteuerverkürzung ein +++ RUMÄNIEN senkt Regelsteuersatz +++ SPANIEN erweitert elektronische Meldepflichten +++ UNGARN verschärft Rechnungspflichtangaben
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Fast ein Jahr lang hat die Finanzverwaltung an dem Anwendungsschreiben zur Neuregelung des § 2b UStG gearbeitet. Das BMF ist sichtlich bemüht, die erheblichen Auswirkungen abzuschwächen. Dies gipfelt darin, dass der Steueranwender nach dem „Grundsatz der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns“ zu wissen hat, was er tut. Auch wenn der öffentlichen Hand noch fünf Jahre Zeit für die Umstellung bleiben, der Arbeitsaufwand wird immens sein. Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen nun im Fokus der Besteuerung.
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