Zum 1. Januar 2015 werden in allen EU-Ländern die Regelungen zur Ortsbestimmung bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie anderen elektronischen Dienstleistungen an Nichtunternehmer geändert und der Mini-One-Stop-Shop eingeführt. Zur Kompensation der daraus resultierenden Einnahmenverluste wird Luxemburg, wie bereits lange geplant, seine Steuersätze erhöhen. Sonst sind Steuersatzänderungen eher die Ausnahme. Daneben bleibt der Kampf gegen Steuerbetrug das dominierende Thema. In einigen EU-Ländern wird deshalb der Anwendungsbereich für das Reverse-Charge-Verfahren erweitert. In jedem Fall sollten die im Ausland tätigen Unternehmen prüfen, ob sie von den Änderungen betroffen sind.
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