Seit Langem ist ungeklärt, ob und inwieweit sich nicht steuerbare Zuschüsse auf die Vorsteuerquote auswirken. Das aktuelle Verfahren vor dem BFH (V R 54/13) zeigt deutlich, dass Steuerpflichtige frühzeitig mitwirken müssen. Tun sie dies nicht, so kann im Wege der Schätzung eine Vorsteuerquote gebildet werden. Zuschüsse können dabei negativ im Nenner berücksichtigt werden. Steuerpflichtige haben es aber in der Hand, solche bösen Überraschungen zu vermeiden.
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