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Die EU-Kommission hält die aktuell geltenden Regelungen für den E-Commerce für zu kompliziert und will diese vereinfachen. Die Kommission schlägt vor, die Schwellenwerte für den Versandhandel abzuschaffen und gleichzeitig den Anwendungsbereich für den Mini-One-Stop-Shop auf den Versandhandel auszudehnen. Flankierend soll es Änderungen für den Versandhandel aus Drittländern in die EU geben, u.a. eine Steuerbefreiung für Einfuhren bis zu einem Wert von EUR 150. Dafür soll die Steuerbefreiung für Einfuhren von geringem Wert (bis zu EUR 22) abgeschafft werden. Außerdem sind Vereinfachungen sowohl für Versandhändler als auch für elektronisch erbrachte Dienstleistungen geplant, insbesondere eine Geringfügigkeitsschwelle. Last but not least soll der ermäßigte Steuersatz für E-Books zugelassen werden.
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Zum Jahreswechsel wird es einige Gesetzesänderungen geben, die primär das formelle Recht betreffen, aber auch Auswirkungen im Bereich Umsatzsteuer haben werden. Der Schwellenwert für Rechnungen über Kleinbeträge wird von EUR 150 auf EUR 200 angehoben. Geplant ist auch eine verkürzte Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine. Ob Letzteres umgesetzt wird, ist wegen der ablehnenden Haltung des Bundesrats noch ungewiss. Die Abgabefrist der Umsatzsteuerjahreserklärung verlängert sich bis zum 31. Juli des Folgejahres, für steuerberatene Unternehmen bis Ende Februar des zweiten Folgejahres. Flankierend dazu gibt es Verschärfungen bei den Verspätungszuschlägen.
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Umsatzsteuer Newsletter 29/2016
BULGARIEN fordert Sicherheitsleistung bei Kraftstofflieferungen +++ FRANKREICH schafft Vorfinanzierung der Einfuhrumsatzsteuer ab +++ ITALIEN führt strafbefreiende Selbstanzeige ein und bietet behördliche Rechnungslegung an +++ NIEDERLANDE planen Vereinfachung für Minderung der Bemessungsgrundlage +++ POLEN fordert Kaution für Umsatzsteuer-Registrierung +++ RUMÄNIEN senkt Regelsteuersatz +++ SLOWAKEI führt Erstattungszinsen für Vorsteuerüberhänge ein +++ TSCHECHIEN regelt Vorsteuerberichtigung bei Insolvenz +++ UNGARN gewährt Vereinfachungen beim EKAER für AEOs
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