Die Finanzverwaltung hat ein Merkblatt zur Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Missbrauchsverbots verfasst, welches an ausgewählte Unternehmer ausgehändigt wird. In diesem zählt sie zahlreiche aus ihrer Sicht verdächtige Umstände auf, welche Unternehmer bei der Geschäftsabwicklung zu beachten haben. Eine Nichtbeachtung dieser Umstände kann nach Ansicht der Finanzverwaltung auf die Einbeziehung in einen Umsatzsteuerbetrug hindeuten und die Versagung des Vorsteuerabzugs oder der Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung nach sich ziehen. Unternehmer, die ein solches Merkblatt ausgehändigt bekommen haben, sollten die darin genannten Umstände strikt beachten und dies entsprechend dokumentieren.
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