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Umsatzsteuer Newsletter 07/2019
BAHRAIN führt Online-Portal zur steuerlichen Erfassung ein +++ BRASILIEN plant die Einführung eines einheitlichen Umsatzsteuersystems +++ INDIEN erweitert die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes +++ KROATIEN schafft das lokale Reverse-Charge-Verfahren für registrierte Unternehmen ab +++ ÖSTERREICH will Betreiber von Online-Marktplätzen zur Vermeidung von Steuerausfällen in die Pflicht nehmen +++ POLEN verkürzt Frist zur Minderung der Bemessungsgrundlage bei uneinbringlichen Forderungen +++ PORTUGAL führt ermäßigten Steuersatz für die Lieferung von E-Books ein +++ TSCHECHIEN plant Einführung eines generellen Reverse-Charge-Verfahrens für Lieferungen +++ UK forciert die Initiative „Making Tax Digital“ +++ USA erweitern Registrierungspflicht von Online-Händlern.
Umsatzsteuer Newsletter 06/2019
Der EuGH hat in seinem Urteil Morgan Stanley (Rs. C-165/17) zur Berechnung der Vorsteuerquote aus Allgemeinkosten Stellung genommen. Die Entscheidung ist über den Finanzdienstleistungssektor hinaus interessant, da der EuGH hier allgemeingültige Aussagen trifft. Es geht um die Vorsteuerquote einer Betriebsstätte mit steuerpflichtigen Ausgangsleistungen in einem Mitgliedstaat, die Eingangsleistungen auch für Innenleistungen an ihre Hauptniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat nutzt. Die Hauptniederlassung hat ihrerseits steuerpflichtige und steuerfreie Ausgangsleistungen.
Am 04.12.2018 beschloss der ECOFIN die Einführung der sog. Quick Fixes ab dem 01.01.2020. Ein zentraler und lang erwarteter Bestandteil der Quick Fixes sind die Regelungen zu Reihengeschäften. Der neue Art. 36a MwStSystRL enthält aber nur Aussagen zu Reihengeschäften innerhalb der EU und auch nur zu Fällen, bei denen ein Zwischenerwerber den Transport beauftragt. Zu Reihengeschäften mit Drittlandsbezug gibt es ebenso wenig Regelungen wie zu Fällen, bei denen der erste Lieferer oder der letzte Abnehmer den Transport beauftragt. Die Unternehmen müssen nun jedenfalls die Zeit bis Ende des Jahres nutzen, um ihre Prozesse an die neuen Regelungen anzupassen.
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