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Umsatzsteuer Newsletter 30/2018
Das Hessische FG hat sich in einem erst im Juli 2018 veröffentlichten Urteil (6 K 2033/15 v. 22.02.2018) mit der Übernahme von Umzugskosten durch den Arbeitgeber für seine Angestellten befasst. Im konkreten Fall stand nach Auffassung des Gerichts das unternehmerische Interesse des Arbeitgebers am Umzug im Vordergrund. Daher liegt hier keine unentgeltliche Wertabgabe vor. Folglich kann die Übernahme der Umzugskosten durch den Arbeitgeber einen Anspruch auf Vorsteuerabzug des Unternehmens begründen. Die Annahme eines tauschähnlichen Umsatzes hält das Gericht darüber hinaus für lebensfremd.
Umsatzsteuer Newsletter 29/2018
Im Fall Enteco Baltic hat sich der EuGH noch einmal mit der Bedeutung der USt-IdNr. für die Anwendung einer Steuerbefreiung auseinandergesetzt. Diesmal ging es um die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer bei einer anschließenden innergemeinschaftlichen Lieferung (sog. Verfahren 42). Der EuGH hat in konsequenter Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Angabe der USt-IdNr. des Erwerbers lediglich eine formelle Anforderung ist und keine materielle Voraussetzung für die Befreiung von der EUSt. Zudem enthält das Urteil Ausführungen zum guten Glauben und zur Beweiskraft von im Steueraussetzungsverfahren ausgestellten Belegen.
Umsatzsteuer Newsletter 28/2018
Der EuGH entschied am 05.07.2018 in der Rs. Marle Participations – C-320/17, dass eine Holdinggesellschaft grundsätzlich zum vollen Vorsteuerabzug aus Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an ihren Tochtergesellschaften berechtigt ist. Voraussetzung ist, dass die Holdinggesellschaft in die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften eingreift und insoweit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt bereits dann vor, wenn die Holdinggesellschaft steuerpflichtige Vermietungsleistungen an ihre Tochtergesellschaften ausführt.
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