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Umsatzsteuer Newsletter 13/2016
Die arabischen Golfstaaten beabsichtigen, ein Umsatzsteuersystem einzuführen. Sie stehen damit noch ganz am Anfang. Andere Länder versuchen, mehr Steuereinnahmen aus E-Commerce und Versandhandel zu generieren. Die EU-Staaten haben ganz andere Probleme. Sie kämpfen mit Steuerbetrug und versuchen dem mit Steuerschuldübergängen Herr zu werden – diesmal Estland, Italien, Rumänien und Tschechien. Die Schweiz wird ihre Vorschriften ändern, um mehr ausländische Unternehmen zu Steuerpflichtigen zu machen. Und Polen verlangt von den Steuerpflichtigen künftig deutlich mehr Informationen.
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Der BFH hat im Wege der Rechtsprechungsänderung entschieden, dass der Verkauf eines Miteigentumsanteils eine „Lieferung“ und keine „sonstige Leistung“ darstellt. Bei grenzüberschreitenden Umsätzen hat diese neue Sichtweise erhebliche Auswirkungen, da sich Verkäufer von Miteigentumsanteilen dann um Nachweispflichten bemühen müssen. Auch wenn das Urteil als Rechtsprechungsänderung eingestuft wird, so kann die Schlussfolgerung des BFH nicht auf jede Miteigentümergemeinschaft übertragen werden. Dem nationalen Zivilrecht wird eine entscheidende Bedeutung zukommen.
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Das neue Unionszollrecht ist am 01.05.2016 in Kraft getreten und bringt grundlegende Änderungen mit sich. Das BMF und die Generalzolldirektion haben einen Einführungserlass und eine Verfügung zur Anwendung des neuen Zollrechts veröffentlicht. Die Schreiben gehen auf wesentliche Rechtsänderungen und Überleitungsmaßnahmen im Hinblick auf bestehende Bewilligungen und Verfahren ein. Bezüglich der praktischen Umsetzung sind allerdings noch viele Fragen offen.
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