Umsatzsteuer Newsletter

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Das FG Niedersachsen hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob und inwiefern die Berichtigung einer fehlerhaften Rechnung zurückwirkt. Wird der Vorsteuerabzug aus der fehlerhaften Rechnung versagt und aus der berichtigten Rechnung wieder gewährt, wäre dies ein „Nullsummenspiel“, wäre da nicht die 6 %ige Verzinsung. Diese entfiele allerdings, wenn eine rückwirkende Berichtigung der Rechnung zulässig wäre.
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Betriebsvorrichtungen sind nach Ansicht des BFH kein Bauwerks- und damit auch kein Grundstücksbestandteil. Es spielt dann auch keine Rolle, ob eine feste Verbindung mit dem Grundstück besteht oder nicht. Die Entscheidung war zum Steuerschuldübergang für Bauleistungen ergangen. Sie enthält aber grundsätzliche Feststellungen, die auch für die Definition grundstücksbezogener Leistungen relevant sein können. Die Finanzverwaltung wird den UStAE anpassen müssen. Unternehmen, die Leistungen im Zusammenhang mit Maschinen und Vorrichtungen beziehen oder erbringen, werden deren umsatzsteuerliche Behandlung zu prüfen und ggf. zu überarbeiten haben.
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Umsatzsteuer Newsletter 25/2014
Der letzte Abnehmer in einer Lieferkette muss seinen Vorsteuerabzug nicht mindern, wenn er von einem im Ausland ansässigen Hersteller Rabatte erhält. Dies hat der BFH in seinem Urteil XI R 25/12 vom 05.06.2014 entschieden. Hingegen nicht höchstrichterlich entschieden ist der umgekehrte Fall: Kann der in Deutschland ansässige Hersteller seine Umsatzsteuer mindern, wenn er Rabatte direkt an einen im Ausland ansässigen letzten Abnehmer gewährt und wenn die Lieferung an seinen Abnehmer in Deutschland steuerpflichtig ist?
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