Umsatzsteuer Newsletter

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Was heißt eigentlich „vollständige Anschrift“? Laut BFH muss an der betreffenden Adresse eine „wirtschaftliche Aktivität“ stattfinden. Nennt also eine Rechnung nur eine Briefkastenadresse, kann hieraus kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Nach einer jüngeren Entscheidung des EuGH zu einem polnischen Verfahren scheint der EuGH keine vergleichbar strengen Anforderungen zu stellen. Deshalb lassen der 5. Senat und der 11. Senat des BFH jetzt ihre Rechtsauffassung vom EuGH prüfen.
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Mit Wirkung zum 01.07.2016 hat die EU die Einfuhrzölle für eine Vielzahl von Waren der Informations- und Unterhaltungselektronik und der Elektrotechnologie gesenkt und teilweise aufgehoben (Verordnung (EU) 2016/1047 vom 28.06.2016). Hierdurch reduzieren sich für die betroffenen Waren die Kosten der Einfuhr erheblich. In diesem Newsletter informieren wir Sie, für welche Waren die Senkungen gelten, in welchem Zeitraum weitere Reduzierungen der Einfuhrzölle zu erwarten sind und wie Sie von den Senkungen profitieren können.
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Umsatzsteuer Newsletter 17/2016
Seit vielen Jahren diskutiert, wurde am 01.07.2016 die Richtlinie (EU) 2016/1065 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen veröffentlicht. Es werden dadurch neue Begrifflichkeiten eingeführt, wie „Einzweck-Gutschein“ und „Mehrzweck-Gutschein“. Des Weiteren wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen bereits die Ausgabe und Übertragung von Gutscheinen Umsatzsteuer auslöst. Für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht haben die Mitgliedstaaten Zeit bis zum 31.12.2018.
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