Vorsteuervergütungsanträge von Unternehmern, die in Drittländern ansässig sind, müssen bisher eigenhändig unterschrieben werden. Dies möchte die EU-Kommission mit ihrer Klage gegen Deutschland ändern. Unternehmer, deren Vergütungsanträge mangels eigenhändiger Unterschrift abgelehnt wurden, sollten Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen.
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