Umsatzsteuer Newsletter

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Umsatzsteuer Newsletter 17/2016
Seit vielen Jahren diskutiert, wurde am 01.07.2016 die Richtlinie (EU) 2016/1065 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen veröffentlicht. Es werden dadurch neue Begrifflichkeiten eingeführt, wie „Einzweck-Gutschein“ und „Mehrzweck-Gutschein“. Des Weiteren wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen bereits die Ausgabe und Übertragung von Gutscheinen Umsatzsteuer auslöst. Für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht haben die Mitgliedstaaten Zeit bis zum 31.12.2018.
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In der Rs. Larentia + Minerva hatte der BFH versucht, den Vorsteuerabzug für Funktionsholdings zu beschränken, indem er einen nichtwirtschaftlichen Bereich annahm. Dem hatte der EuGH eine Absage erteilt. Der BFH unternimmt nun erneut den Versuch, einer Funktionsholding einen nichtwirtschaftlichen Bereich zuzuschreiben. Für den dem Urteil zugrunde liegenden Einzelsachverhalt ist der BFH wohl zum richtigen Ergebnis gekommen. Der BFH konnte aber nur deshalb von einem nichtwirtschaftlichen Bereich ausgehen, weil der Sachverhalt dürftig und die Argumentation der Klägerin unglücklich war. Die Feststellungen des BFH sind daher mit Vorsicht zu betrachten und dürfen nicht verallgemeinert werden. Betroffene Unternehmen sollten jedoch entsprechend vorsorgen und ausreichend Dokumentation schaffen.
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Wird Berichtigungsbedarf in der Praxis erkannt, so ist die Verunsicherung groß: Soll eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO abgegeben werden, oder reicht eine einfache Berichtigung nach § 153 AO? Hier waren etliche Fragen offen und die Irritationen in der Praxis beträchtlich. Das BMF hat nun vieles im Anwendungserlass zur AO klargestellt. Die Botschaft des BMF: Wer ein innerbetriebliches Kontrollsystem in seinem Unternehmen eingerichtet hat, ist zukünftig besser gestellt. Ein solches System wird als Indiz gegen das Vorliegen eines Vorsatzes gewertet. Berichtigungen können dann nach § 153 AO erfolgen.
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