Umsatzsteuer Newsletter

Suche

Umsatzsteuer Newsletter 20/2016
Der BFH hat nun – im Nachgang zu der EuGH-Entscheidung in der Rs. Larentia + Minerva – mit Urteil vom 01.06.2016 (XI R 17/11) die zweite Entscheidung gefällt. Er hat festgestellt, dass einer Führungsholding der volle Vorsteuerabzug hinsichtlich der Vorsteuerbeträge zusteht, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an dieser Tochtergesellschaft fällig wurden. Zudem hat er zum wiederholten Mal festgestellt, dass auch eine GmbH & Co. KG eine potenzielle Organgesellschaft darstellt. Erfreulich ist, dass der XI. Senat – abweichend vom V. Senat – die organisatorische Eingliederung auch ohne Durchgriffsrechte für möglich hält.
mehr
Was heißt eigentlich „vollständige Anschrift“? Laut BFH muss an der betreffenden Adresse eine „wirtschaftliche Aktivität“ stattfinden. Nennt also eine Rechnung nur eine Briefkastenadresse, kann hieraus kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Nach einer jüngeren Entscheidung des EuGH zu einem polnischen Verfahren scheint der EuGH keine vergleichbar strengen Anforderungen zu stellen. Deshalb lassen der 5. Senat und der 11. Senat des BFH jetzt ihre Rechtsauffassung vom EuGH prüfen.
mehr
Mit Wirkung zum 01.07.2016 hat die EU die Einfuhrzölle für eine Vielzahl von Waren der Informations- und Unterhaltungselektronik und der Elektrotechnologie gesenkt und teilweise aufgehoben (Verordnung (EU) 2016/1047 vom 28.06.2016). Hierdurch reduzieren sich für die betroffenen Waren die Kosten der Einfuhr erheblich. In diesem Newsletter informieren wir Sie, für welche Waren die Senkungen gelten, in welchem Zeitraum weitere Reduzierungen der Einfuhrzölle zu erwarten sind und wie Sie von den Senkungen profitieren können.
mehr

Seiten