Umsatzsteuer Newsletter

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Umsatzsteuer Newsletter 26/2016
BELGIEN führt Gelangensbestätigung ein +++ FRANKREICH verpflichtet zur elektronischen Rechnungstellung +++ LETTLAND weitet Reverse-Charge-Verfahren aus +++ NORWEGEN plant Einführung von SAF-T +++ ÖSTERREICH wartet mit interessanten Gerichtsentscheidungen auf +++ POLEN veröffentlicht Verfügung zu SAF-T +++ SLOWENIEN beschränkt Registrierungspflicht und führt Vereinfachung für Einfuhrumsatzsteuer ein +++ TSCHECHIEN erweitert Reverse-Charge-Verfahren und schafft Steuerbefreiung ab +++ UNGARN dehnt Anwendungsbereich für EKAER aus
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Manche Unternehmer sehen sich dem Verdacht der Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell ausgesetzt. Das FG Baden-Württemberg hat einem betroffenen Unternehmer nun Aussetzung der Vollziehung gewährt (Beschl. v. 23.06.2016, 1 V 1044/16). Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist zum einen, dass das FG eine Mehrfachkompensation des Steuerschadens in einer Lieferkette für unzulässig hält. Zum anderen gewährt das FG auch deshalb AdV, da eine Vollziehung der Bescheide eine unbillige Härte wäre.
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Umsatzsteuer Newsletter 24/2016
Der BFH hat jüngst seine Rechtsprechung zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft geändert und entschieden, dass Personengesellschaften Organgesellschaft sein können. Die Referatsleiter Umsatzsteuer haben die Urteile erörtert. Die Ergebnisse wurden nunmehr von der OFD Frankfurt/Main veröffentlicht. Grds. sind danach die Entscheidungen vorerst nicht allgemein anwendbar. Die Finanzverwaltung erkennt nur eine GmbH & Co. KG, die durch eine Person vollständig beherrscht wird, bereits jetzt als Organgesellschaft an.
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