Der BFH hat jüngst seine Rechtsprechung zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft geändert und entschieden, dass Personengesellschaften Organgesellschaft sein können. Die Referatsleiter Umsatzsteuer haben die Urteile erörtert. Die Ergebnisse wurden nunmehr von der OFD Frankfurt/Main veröffentlicht. Grds. sind danach die Entscheidungen vorerst nicht allgemein anwendbar. Die Finanzverwaltung erkennt nur eine GmbH & Co. KG, die durch eine Person vollständig beherrscht wird, bereits jetzt als Organgesellschaft an.
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