Umsatzsteuer Newsletter

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Umsatzsteuer Newsletter 14/2014
Malaysia führt eine mit der europäischen Umsatzsteuer vergleichbare Goods and Service Tax ein. In der EU steht weiterhin die Betrugsbekämpfung im Mittelpunkt. Auch die Schweiz, die für ihr unternehmensfreundliches Mehrwertsteuerrecht bekannt ist, wird die formellen Anforderungen verschärfen. Italien, Rumänien und der Kosovo hingegen haben Erleichterungen eingeführt. In Luxemburg und Portugal stehen Steuersatzerhöhungen bevor. Es bleibt also weiter abwechslungsreich in den verschiedenen Ländern.
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Diesen Hinweis enthalten Ausgangsvermerke seit dem 17.05.2014, wenn an das Ausfuhrverfahren ein Versandverfahren anknüpft, das von bestimmten deutschen Bestimmungsstellen beendet wird. Der Unternehmer muss in diesen Fällen den tatsächlichen Ausgang der Ware aus der Europäischen Union mit einem anderen zulässigen Alternativnachweis im Sinne der UStDV gegenüber dem Finanzamt belegen. Regelmäßig ist der Ausgangsvermerk weiterhin als Ausfuhrbeleg gültig.
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Umsatzsteuer Newsletter 12/2014
Die Finanzverwaltung hat erneut zum Thema Bauleistungen Stellung genommen und insbesondere beim Vertrauensschutz, bei den Leistungen für den nichtunternehmerischen Bereich und bei der Organschaft nachgebessert. Erstmalig hat sich die Finanzverwaltung zu Fragen hinsichtlich der Besteuerung von Anzahlungs- und Schluss-rechnungen geäußert, die vor und nach dem Stichtag 14.02.2014 erfolgen. Diese Regelung erfordert im Unternehmen erheblichen manuellen Aufwand bei der praktischen Umsetzung.
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